Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 471

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niemand anstellt, oder deshalb, weil Sie eine großartige Idee haben und eine Firma aufmachen.

Zunächst müssten Sie sich als Jungunternehmer aus einem Sammelsurium von verschiedenen Rechtsformen die richtige auswählen. Das ist gar nicht so einfach, denn jede hat ihre eigenen versteckten Tücken, rechtlich oder wirtschaftlich. Sagen wir, Sie entscheiden sich für eine GmbH, eine GmbH light, oder doch nicht light, oder was jetzt? Na ja, sagen wir: halb light. Die war einmal light, mit 10 000 € Stammkapital, und jetzt ist sie nur mehr halb light, denn Sie wissen, dass Sie jetzt im Laufe der Zeit 25 000 € nachzahlen müssen. Abgesehen von der Rechtsunsicherheit, die hierzulande herrscht, heißt das, dass Sie wohl ihren ersten Firmenkredit organisieren müssen.

Sie machen sich also auf den Weg zur Bank, sprechen dort vor, und der Bankbeamte sagt Ihnen: Ja, lieber Unternehmer, ab jetzt gilt Basel III, das sind Tausende neue Seiten Regelwerk, und insofern, der langen Rede kurzer Sinn, ohne Sicherheiten kein Kredit.

Etwas enttäuscht, aber immer noch voller Zuversicht machen Sie sich auf den Weg zu Ihren Freunden und Bekannten, um die alle abzuklappern und um zu schauen, ob Sie vielleicht via Crowdfunding Geld auf die Beine stellen können. Gute Idee! Aber ich warne sie: Sammeln Sie nicht zu viel, denn ab 250 000 € werden Sie prospektpflichtig! (Beifall beim Team Stronach.)

Natürlich muss die Firma auch im Firmenbuch eingetragen werden. Sie werden dort von Zimmer zu Zimmer geschickt, denn es funktioniert nicht so, wie es im Online-Zeitalter eigentlich zu erwarten wäre, dass man das im Internet erledigen könnte. Schließlich finden Sie sich im Dschungel der Gewerbeordnung wieder. Ob ein Ge­werbe reglementiert ist oder nicht, entspricht eigentlich keiner Logik, genauso wie auch die damit zusammenhängenden Gesetze und Regularien.

Versuchen wir die Reglementierung damit zu begründen, dass es um Qualitätssiche­rung für Ihre zukünftigen Kunden geht! Aber ich denke, man kann dem Bürger durchaus zutrauen, dass er, wenn der Schuh von einem Schuster binnen kürzester Zeit auseinanderfällt, dort keine weiteren Schuhe mehr kauft. Lassen Sie die Menschen da ein bisserl eigenverantwortlich denken. Aber das geht nicht, es ist alles reglementiert. (Beifall beim Team Stronach.)

Innerhalb der ersten vier Wochen nach Aufnahme Ihrer gewerblichen Tätigkeit müssen Sie Ihr Gewerbe bei der Sozialversicherungsanstalt für gewerbliche Wirtschaft anmel­den, es muss eine Versicherungserklärung für Gewerbetreibende und Gewerbegesell­schafter abgegeben werden, und die gewerbliche Tätigkeit muss schließlich noch beim Finanzamt angezeigt werden, und es muss eine Steuernummer beantragt werden. Es sind unzählige Schritte – Termine, Anträge, Formulare, die Sie ausfüllen müssen – zu tun, bevor Sie überhaupt beginnen können. Und dann endlich: Sie haben begonnen, und in großer Erwartung machen Sie sich auf den Weg zum Postkasten, um zu schau­en, ob da ein Auftrag drinnen ist. Aber nein, es ist der Brief von der Wirtschaftskam­mer, mit dem Vermerk: Bitte einzahlen!

Wissen Sie, aus Nordamerika kenne ich das anders. Wenn da jemand eine unterneh­merische Idee hat, gründet er die Firma am Montag – und am Dienstag geht es los. (Ruf bei der ÖVP: Das kann man heute alles online machen!) Bei uns braucht es durchschnittlich 28 Tage, bis man endlich losstarten kann, und wenn man dann endlich losgestartet hat, wissen Sie, was dann passiert? – Dann kommt das Arbeitsinspek­torat! Es wird zum Beispiel kontrolliert, ob der Lehrling bei einem Dachdeckerbetrieb hoffentlich nicht auf eine Leiter steigt, denn das könnte gefährlich werden.

 


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