Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 480

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Implementierung partizipativer Elemente für Bürgerinnen und Bürgern bei der Erstel­lung selektiver künftiger Budgetbereiche auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene

Stärkung direkter und repräsentativer demokratischer Entscheidungsmechanismen

Innovative Kombination von Online- und Offline-Formaten zur erleichterten Teilnahme an demokratischen Budgeterstellungsprozessen“

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Mein Wunsch wäre es (Zwischenruf des Abg. Obernosterer), dass das Budget nicht mehr in Hinterzimmern erstellt wird, sondern dass in Zukunft auch die Volksvertreter und Volksvertreterinnen – deren Job das ist; dafür sind wir gewählt, dafür werden wir bezahlt (Abg. Obernosterer: Bezahlt werden wir zum Arbeiten und nicht !) – ordent­lich informiert werden, dass wir solche Budgetdebatten auf Basis belastbarer, ordent­licher, ehrlicher und tragfähiger Zahlen machen können. Das war dieses Mal nicht der Fall.

Wir von der Opposition haben geschlossen gesagt: Verschieben wir das zwei Wochen! ÖVP und SPÖ haben gesagt: Nein, wir blättern drüber! – So wie immer: so wie Sie vor der Wien-Wahl gesagt haben, Sie legen gar kein Budget vor, um der Diskussion aus dem Weg zu gehen – Sie haben damals die Verfassung gebrochen (Zwischenruf des Abg. Weninger) –; so wie Sie vor der Nationalratswahl gesagt haben, die Milliarden von der Hypo werden Sie nicht auf den Tisch legen, lieber nehmen Sie zusätzliche Milliarden in die Hand, um das bis nach den Wahlen zu vertuschen. Und so haben Sie auch dieses Mal gesagt: Ja, bis nach den Europawahlen tauchen wir noch durch – tarnen, täuschen!

Ich wünsche mir, dass diese Diskussion, verbunden auch mit unserem Protest, als erzieherische Maßnahme geeignet war (Zwischenrufe bei der ÖVP), dass Sie sich beim nächsten Mal überlegen, ob Sie dieses Hohe Haus wieder so hintergehen oder ob Sie sagen: Die Gefahr ist groß, dass wir erwischt werden!

Wir werden Ihnen jedenfalls auf die Finger schauen und, wenn es notwendig ist, auch draufklopfen. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

12.32


Präsident Karlheinz Kopf: Bevor ich Herrn Abgeordnetem Steinhauser das Wort zu einer Meldung zur Geschäftsbehandlung erteile, zwei, drei Bemerkungen von mir: Herr Abgeordneter Strolz, Sie werden nicht bestreiten wollen, dass § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung lautet:

„Jeder Abgeordnete ist verpflichtet, an den Sitzungen des Nationalrates und der Ausschüsse, in die er gewählt ist, teilzunehmen.“

Es hat laut GO-Kommentar Zögernitz in der Präsidialkonferenz vom 22. Mai 1997 schon einmal eine längere Debatte diesbezüglich gegeben, es war strittig, ob der angekündigte befristete Boykott einer Sitzung als eine Pflichtverletzung zu werten ist. Einmal ganz abgesehen davon, dass es ja keine Sanktion für ein kurzzeitiges Fernbleiben, auch wenn es angekündigt ist, gibt – Abs. 4 würde bei einer so kurz­zeitigen Abwesenheit mit Sicherheit nicht schlagend werden –, sage ich ganz offen: Persönlich werte ich es selbstverständlich – so wie die Frau Präsidentin das auch schon gesagt hat – als eine Verletzung des § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung, wenn man es ankündigt und nicht den Saal verlässt, um zum Mittagessen zu gehen oder kurzzeitig eine andere Verpflichtung im Haus wahrzunehmen – aber er ist sanktionslos.

 


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