Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 518

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oder senken, aber tatsächlich ist es so, dass in Österreich in manchen Bereichen die Gebühren, also die Rechtsgebühren, die Gerichtsgebühren, dazu führen, dass Per­sonen davon ferngehalten werden, ihr Recht durchzusetzen. Wir haben das immer wieder erwähnt.

Beispiel: Ein Antrag auf Besuchsrecht für einen Vater oder eine Mutter kostet 250 €, wenn es zwei Kinder sind, sind das 500 €. Wer soll sich das leisten? Noch dazu besteht die Möglichkeit, dass der Antrag abgewiesen wird und man neuerlich einen Antrag stellen muss. Das kann schon wirklich dazu führen, dass Menschen abge­schreckt oder sogar behindert werden bei ihrem Zugang zum Recht.

Das ist nur ein Beispiel, es gibt viele andere. Da müssen wir sicherlich ansetzen, da müssen wir reformieren – verbessern, nicht reformieren. Sie haben auch schon ange­kündigt, sich das anzuschauen. (Beifall bei der FPÖ.)

Im Familienrecht gibt es Vorstöße, die wir nicht gut finden. Es geht konkret um die Adoption durch Homosexuelle. Wir sind der Meinung, dass man hier sehr behutsam vorgehen sollte. Man sollte jetzt nicht aus einer Euphorie heraus Schnellschüsse machen, denn mit Kindern darf man nicht experimentieren. Unseres Erachtens müsste man erst einmal wirklich genau prüfen, wie sich das auswirkt auf Kinder, auf Jugendliche, bevor man Schnellschüsse macht, um jetzt möglichst zeitgeistig und schnell zu reagieren. Das ist auch ein wichtiger Ansatz. (Beifall bei der FPÖ.)

Ganz wichtig ist uns, immer wieder darauf hinzuweisen, dass der Staat natürlich für Recht und Ordnung zu sorgen hat, aber auf der anderen Seite auch dazu angehalten ist, Zurückhaltung zu üben, und zwar insofern, als dass er die Grundrechte der Bürger möglichst wenig einschränkt. Wir haben eine zunehmende Zahl von Gesetzen, die immer wieder Grundrechte beschränken. Das läuft dann meistens unter dem Titel Terrorismusbekämpfung oder Anti-Stalking oder sonst etwas. Es sind durchaus immer gerechtfertigte Anliegen, aber im Ergebnis sehr problematisch, wenn das dann dazu führt, dass man irgendwo Meinungsdelikte einführt, Gesinnungsschnüffelei betreibt und Ähnliches.

Wir haben auch schon einen Antrag gestellt, dass all diese Gesetze zu überprüfen sind, und wir hoffen, dass es gelingt, auch einmal etwas zurückzufahren, wir hoffen, dass der Gesetzgeber auch einmal bereit ist, mit uns gemeinsam Delikte tatsächlich aufzuheben und zu bereinigen. Im Zuge der Strafrechtsreform, die jetzt anläuft, gibt es natürlich sehr viele Diskussionspunkte. Ein für uns wesentlicher wäre eben, zu über­legen, ob es nicht auch eine gewisse Entkriminalisierung geben kann, ob man nicht auch einmal den Schritt gehen und durchforsten soll, etwa die ganzen Nebengesetze, also Nichtstrafgesetze, andere Gesetze, in denen es Strafbestimmungen gibt, wie im Aktienrecht, im GesmbH-Gesetz und vielen anderen, ob es notwendig ist, dass das alles Strafbestimmungen sind, ob wir nicht in Wirklichkeit für die Gesellschaft auch einen Beitrag leisten könnten, wenn wir in diesen Bereichen entkriminalisieren. Man kann das alles im Privatrecht, im Zivilrecht lösen, das muss nicht im Strafrecht ablaufen.

All das steht an. Wir sind aufgrund der letzten Erfahrungen an sich guter Hoffnung, dass wir ein gutes Gesprächsklima in diesem Bereich haben werden, was auch sehr wichtig ist, denn die Justiz muss ja letztendlich von der gesamten Bevölkerung akzeptiert und daher auch von möglichst breiten Kreisen in der Politik getragen werden. Wir werden uns in diese Diskussionen sicherlich sehr konstruktiv mit einbrin­gen und hoffen, dass wir der Justiz damit weiterhin guten Dienst erweisen, der Bevöl­kerung damit auch den Zugang zur Justiz erleichtern und auch das Ansehen der Justiz selbst verbessern. (Beifall bei der FPÖ.)

14.27

 


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