Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 517

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„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage betreffend eine Novelle des Werbeabgabegesetzes zuzuleiten, die eine Abschaffung der bundesweiten Werbeabgabe vorsieht.“

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Beratungen zu diesen Themenbereichen sind somit erledigt.

14.20.16UG 13: Justiz

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen zur Verhandlung der Untergliederung 13: Justiz.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Mag. Stefan. – Bitte.

 


14.20.31

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrter Herr Minister! Grundsätzlich kann man feststellen, dass die Justiz in Österreich sehr gut funktioniert. Wir sind in manchen Bereichen tatsächlich Weltspitze. Das muss man festhalten, wenn man auch kritische Worte vielleicht zu dem einen oder anderen Punkt findet, zum Beispiel im Bereich Grundbuch, Firmenbuch, aber auch in anderen Bereichen. Das ist ein sehr erfreulicher Zustand, und umso mehr muss man daran arbeiten, dass es zumindest so bleibt und auch in vielen Dingen besser wird.

Ich begrüße daher auch, dass der Minister immer wieder Verbesserungsvorschläge macht. Fälschlicherweise wird immer von „Reform“ gesprochen; also Zurückführen in eine alte Form will niemand, sondern weiter fortführen, verbessern. Wir sind nicht mit allem einverstanden, aber einige Dinge, die in den letzten Tagen und Wochen prä­sentiert wurden, sind sehr positiv, etwa die Verkürzung der Verfahrensdauer bei Ermitt­lungsverfahren auf drei Jahre. Wir werden sehen, ob man das so durchsetzen kann, aber das klingt jedenfalls sehr vernünftig, weil unendlich lange Verfahren aus verschie­densten Gründen doch problematisch sind.

Ein anderer Punkt, den wir für nicht gut befunden haben – es ist ein Vorschlag –, ist, dass man ein sogenanntes Mandatsverfahren bei Strafandrohung von bis zu einem Jahr einführt, wonach ein Richter bei eindeutigem Tatbestand, ohne ein Verfahren durchzuführen, ein Urteil fällen könnte, das dann nur noch zugestellt wird. Der Täter wird nicht einmal vorgeladen, nicht einmal angehört. Das halten wir für rechtsstaatlich höchst problematisch. Es ist eben jeder Angeklagte persönlich zu hören, und selbst ein Geständnis ist in Wirklichkeit zu überprüfen, weil auch das falsch sein kann.

Außerdem würde das unserer Meinung nach noch zusätzlich dazu führen, dass die Zweiklassenjustiz, die es bei uns ohnehin schon gibt, noch verstärkt wird, weil jene Personen, die weniger Bildung, weniger Hintergrund haben, sich dann, wenn sie ein derartiges Urteil zugestellt bekommen, wahrscheinlich im Zweifelsfall nicht oder weni­ger wehren werden, während andere, die eben einen besseren Hintergrund haben, das sehr wohl tun werden. Das halten wir für sehr problematisch. Aber wir werden noch darüber debattieren und hoffen, dass wir da auch auf einen guten gemeinsamen Weg kommen. (Beifall bei der FPÖ.)

Ein großes Problem in der Justiz, das wir auch immer wieder ansprechen, sind die hohen Gebühren. Ich verstehe schon, es herrscht Budgetknappheit, wir brauchen Geld, es ist natürlich auch immer leicht, zu sagen, man solle Gebühren abschaffen


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