Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 521

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Das heißt, da sehe ich schon eine gewisse Säumigkeit, und ich bin gespannt, ob und wie Sie in den nächsten zwei Jahren Ihre Reformen tatsächlich umsetzen werden, weil ja eher noch zu befürchten ist – Stichwort Brief nach Brüssel von Ihrem Parteichef Finanzminister Spindelegger –, dass Sie noch mehr Einsparungsbedarf aufoktroyiert bekommen. Wir werden uns genau anschauen, ob die Reformen, die Sie ankündigen, dann auch kommen. Aus dem Budget kann ich sie noch nicht ablesen.

Nächster Punkt: Budget, ein passendes Stichwort. Die ÖVP hat im Wahlkampf eine Gebührenbremse angekündigt. Es können sich sicher noch alle gut erinnern: Im Justizbudget zündet die ÖVP den Gebührenturbo.

Man muss sich vorstellen, die österreichischen Gerichte erwirtschaften mehr Geld, als sie kosten. Das heißt, jene Rechtsschutzsuchenden, die Gebühren zahlen, müssen mehr an Gebühren abliefern, als die gesamte Gerichtsbarkeit in Österreich kostet. Im Budget kommt das klar zum Ausdruck, diese Mehreinnahmen sind mit 138 Millionen € veranschlagt. Ich sage ganz ehrlich – das trifft nicht Sie, Herr Minister, Sie haben nicht wahlgekämpft –, ich halte es für komplett unanständig, im Wahlkampf eine Gebühren­bremse anzukündigen und dann bei der Gebührenabzocke im eigenen Ministerium munter mitzumachen.

Jetzt ist es so, dass der Druck, die Gebühreneinnahmen zu steigern, durch Ihren Finanzminister und Parteiobmann Spindelegger, der die Gebührenbremse gefordert hat, noch angeheizt wird. Man muss wissen, das Justizbudget hat ein Alleinstellungs­merkmal. Die Justiz kann den Großteil ihrer Einnahmen über Gebühren selbst lukrie­ren. 88,5 Prozent des Justizbudgets sind aus Justizeinnahmen. Jetzt sagt der Finanz­minister, jedes Ministerium muss in etwa 2 Prozent einsparen. Bei einem Ministerium, das einen hohen Eigenfinanzierungsgrad hat, bedeutet das aber, dass der Einspa­rungsbedarf bei jenem Teil, der aus dem Budget, sprich vom Finanzminister kommt, überproportional hoch ist. Das heißt, dieses freie Budget wird in etwa – darüber kann man jetzt streiten – mit ungefähr 13 Prozent belastet. Das heißt, das Justizminis­terium wird überproportional gekürzt. Was ist die Folge? – Dem Justizminister bleibt nichts anderes übrig, als diese Einnahmenverluste, diesen Spardruck mit Gebühren wieder wettzumachen. Genau so passiert es: Eingespart wird über Mehreinnahmen der Gebühren.

Jetzt kann man sagen, meine Güte, Gebühren, Steuern, am Ende zahlen doch die BürgerInnen. Das macht aber einen wesentlichen Unterschied, denn man muss wis­sen, dass Gebühren eine wesentliche Hürde für die Rechtsschutzsuchenden sind. Man muss wissen, dass das bestimmte sozial benachteiligte Gruppen natürlich deutlich härter trifft. Das ist genau gegenteilig zum Steuersystem, wo jene, die weniger einnehmen, weniger zahlen.

Sie selbst, Herr Justizminister, haben in Ihrem Budget definiert, Sie wollen eigentlich einen Ausgleich von einkommensmäßigen, sozialen und sonstigen Benachteiligungen sicherstellen. – Haben Sie aber nicht gemacht! Die Justiz ist nach wie vor eine Cashcow der österreichischen Politik, und ich halte das für unanständig. Ich halte es für unanständig, wenn man eine Gebührenbremse ankündigt, ich halte es aber auch für unanständig, weil es schlecht ist, wenn die Rechtsschutzsuchenden nicht mehr zu Gericht kommen und wir irgendwann einmal die Situation haben, dass sich nur mehr jene, die finanziell abgesichert sind, das Recht leisten können. (Beifall bei den Grü­nen.)

Herr Justizminister, Sie haben dann – und das schätze ich durchaus an Ihnen – in einer Vorwärtsbewegung im Justizausschuss versucht, der Kritik die Spitze zu neh­men, und gesagt, wir werden uns das anschauen. Das hätte man schon vor dem Budget machen müssen. Ich glaube, es wäre anständig gewesen, wenn man gesagt


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