Nur, wie ich schon gesagt habe, das ist ein symptomatischer Fall. Er ist symptomatisch für eine tiefer liegendes Problem, und das ist den Experten auch schon seit Langem bekannt. Daher brauchen wir im Maßnahmenvollzug eine Reform. Ich habe das auch schon mehrfach angesprochen.
Es ist ja bitte auch kein Zufall, dass das Thema Maßnahmenvollzug auch im Regierungsprogramm als Problemfeld enthalten ist. Es ist ja auch kein Zufall, dass schon vor langer Zeit fixiert wurde, dass dieses Thema ein wesentliches Diskussionsthema bei der gerade jetzt in dieser Woche zu Ende gegangenen Richtertagung in Saalfelden sein sollte, und das war es dann auch – und das durchaus zu Recht. Wir haben hier wirklich ein Problem, das auch dadurch so groß geworden ist, dass in diesem Bereich zu lange zu wenig geschehen ist. Jetzt geht es uns eben so, wie es einem geht, wenn man jahrelang nicht zum Zahnarzt geht: Dann darf man sich nicht wundern, wenn am Ende eine Wurzelbehandlung notwendig ist.
Ähnlich ist es hier: Es braucht da wirklich, im wahrsten Sinn des Wortes, einen radikalen Reformansatz, der in Wirklichkeit auch über die Justiz hinausgeht. Es wurde auch zu Recht schon darauf hingewiesen. Es geht um die Frage, wie wir mit Menschen umgehen, die ihre Strafe verbüßt haben, die wir aber aufgrund ihrer Gefährlichkeit oder ihrer psychischen Beeinträchtigung nicht oder nicht so ohne Weiteres in ein normales Leben entlassen können. Da braucht es jetzt wirklich die besten Köpfe aus den betroffenen Fachbereichen, um eine Reform anzusetzen und auch umzusetzen.
Da ist eben nicht nur die Justiz gefordert. Ich habe ja schon, vor zwei Tagen war das, glaube ich, ein sehr konstruktives Gespräch mit dem Kollegen Stöger vom Gesundheitsressort geführt, der sich auch in die Diskussionen einbringen wird. Letztlich braucht es hier wirklich einen Schulterschluss innerhalb der Bundesregierung, und am Ende werden auch die Länder als Krankenanstaltenträger jedenfalls in die Diskussion mit einzubinden sein.
Wenn man zurückdenkt – es war heute schon die Rede von dieser Veranstaltung „40 Jahre Österreichischer Rechtsanwaltskammertag“, Kollege Vetter hat es erwähnt, und wir feiern auch 40 Jahre Strafgesetzbuch –. Vor 40 Jahren, als das Strafgesetzbuch entwickelt wurde, ich kann mich noch gut erinnern, gab es eine euphorische Aufbruchstimmung, da gab es wesentliche neue Reformansätze aus der Ära Broda, die ich auch nach wie vor von ihrem Ansatz her für völlig richtig halte. Da gab es auch den Grundsatz und die Forderung Therapie statt Strafe. Jetzt stellen wir sehr schmerzlich fest, dass auch dieser Grundsatz an Grenzen stößt. Aber eines muss klar sein: Wenn es dabei nur um Grenzen der Finanzierbarkeit geht, dann müssen wir diese Grenzen sprengen! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)
Die wirkliche Absicherung und Garantie von Menschenwürde und Grundrechten, die kann und darf in einem Rechtsstaat wie Österreich nicht an der Finanzierung scheitern! Das darf nicht passieren! Daher müssen wir diese Problematik auch unter diesem Aspekt beurteilen, denn eines ist klar: Eine solche notwendige Reform, die wird Geld kosten, ja, und sie wird in viele andere Bereiche über die Justiz hinausgehend auch eingreifen müssen.
Lassen Sie mich eines noch ganz offen sagen: Es ist ja nicht nur so, dass man in diesem Bereich sehr bald an Finanzierungsgrenzen stößt, sehr bald auch an Grenzen stößt, die dienstrechtliche Notwendigkeiten betreffen – nein, wir haben vielleicht auch innerhalb des Staates, das sage ich jetzt nur aus meiner Sicht, wirklich strukturelle Probleme, die hier symptomatisch deutlich werden.
Ich gebe Ihnen ein Beispiel, damit Sie auch sehen, womit ich zu kämpfen habe, in meinem Ressort, ganz banal, ganz einfach: Mir war klar, schon im Februar, dass die Kritik der Gerichtspsychiater daran, dass die Honoraransätze für ihre so wichtige und
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