Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 531

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verantwortungsvolle Tätigkeit  und man sieht ja am Maßnahmenvollzug, wie dringend wir die besten Gerichtspsychiater brauchen  zu gering sind, viel zu gering im Ver­hältnis zu jenen der Buchsachverständigen, gerechtfertigt ist. Die damalige Kritik der führenden Gerichtspsychiater, die auch medial entsprechend publik gemacht wurde, war völlig richtig. Also haben wir versucht, im Rahmen der Budgeterstellung darauf Rücksicht zu nehmen und die Honoraransätze entsprechend zu heben. Im eigenen Budget haben wir es untergebracht, mit Mühe aber doch, und dann ist die Umsetzung daran gescheitert, dass die Sozialversicherungsträger erklärt haben: Das geht nicht, das betrifft uns ja auch! Da müssten wir ja auch mehr zahlen, und das können wir nicht, das haben wir nicht im Budget! – So.

Jetzt versuchen wir eine Regelung auszutüfteln, rein legistisch, die verfassungs­kon­form ist, aber doch nur uns, unseren Bereich betrifft, damit wir das vielleicht doch noch heuer über die Bühne bringen.

Ein anderes Beispiel: Ich brauche dringend eine Verfassungsmehrheit für die Beseit­igung des „Schneideverbots“ aus dem Jahr 1920. Das B-VG 1920 enthält eine Rege­lung, die offenbar in Vergessenheit geraten war. Sie schreibt nämlich vor, dass die Grenzen von politischen Bezirken und Gerichtsbezirken einander nicht überschneiden dürfen. Aus heutiger Sicht ist das völlig unverständlich, das kann man sich auch nur damit erklären, dass man damals, 1920, vielleicht noch so etwas wie gemischte Behörden im Kopf hatte  heute völlig undenkbar, die Trennung von Justiz und Verwal­tung ist ein zwingendes rechtsstaatliches Gebot. Aber Tatsache ist, ich bin da mit einem verfassungsrechtlichen Problem konfrontiert und muss es lösen, sonst können wir eigentlich die wesentlichen Teile der Gerichtsreform, die ja dazu führen soll, dass es sinnvolle Größen bei den Bezirksgerichten gibt, auch im Interesse eines verbes­serten Services für den Bürger, letztlich nicht durchführen.

Also Sie sehen, ich mache laufend die Erfahrung, dass man nicht nur an budgetäre Grenzen stößt, nein, manchmal habe ich das Gefühl, der Staat steht sich oft selbst im Wege. Das ist vielleicht auch etwas, was man im Auge behalten sollte, denn das ist auch wirklich, wenn man tatsächlich notwendige Reformen angehen will, immer ein aus meiner Sicht sehr ärgerliches und unnötiges Hindernis.

Damit sind wir ja beim Stichwort Geld, und damit kommen wir zum Budget Justiz.

Ich möchte auf einige Bereiche gezielt eingehen, aber eines möchte ich schon noch sagen: Ich stehe zu dem Credo, das Finanzminister Spindelegger hier auch deklariert hat. Wir brauchen natürlich solide Staatsfinanzen mit einem ausgeglichenen Haushalt, einem strukturellen Nulldefizit sobald wie möglich, 2016, und einer Reduzierung des Schuldenstandes, damit wir überhaupt noch Spielräume, auch Spielräume für Reformen, haben.

Wir waren im Bereich der Justiz auch extrem gefordert. Sie kennen die Einsparungs­notwendigkeit, 41,6 Millionen €. Es war bei Gott nicht einfach, das darzustellen, aber letztlich haben wir es doch irgendwie geschafft, ohne wirklich drastische Leistungs­einbußen oder die Zurücknahme von insbesondere Präventivmaßnahmen in Kauf nehmen zu müssen. Aber da waren wir alle gefordert.

Ich muss aber schon sagen, natürlich birgt so eine Situation auch eine gewisse Chance in sich. Es gibt immer die Notwendigkeit zu verbessern, die Effizienz zu steigern, zu straffen, Einsparungspotenziale zu heben, Doppelgleisigkeiten zu vermei­den, ja, dazu stehe ich auch. Das haben wir weitest möglich gemacht, und dieser Prozess ist auch nicht abgeschlossen. Ich denke, das wird jeder in seinem Bereich tun müssen. Ich kenne so etwas, meine Damen und Herren Abgeordnete, Not macht erfin­derisch. Ich habe 35 Jahre Bundesdienst hinter mir, da lernt man mit Finanzierungs-


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