engpässen umzugehen, lernt Improvisation; und in dem Zusammenhang war mir das schon hilfreich.
Aber Folgendes muss in dem Zusammenhang schon auch gleich vorweg gesagt werden: Die Justiz wird mit Sicherheit nicht an der Gebührenschraube drehen, wenn überhaupt, dann nur nach unten, denn wir sind an der obersten Grenze angelangt. Da gebe ich durchaus einigen Vorrednern schon recht, wenn sie das extra erwähnt haben.
Zum Thema Strafvollzug unter dem Aspekt des Budgets möchte ich nur darauf hinweisen, dass wir in den letzten 10 bis 15 Jahren eine enorme Zunahme der Insassen gehabt haben. Der Insassenstand hat sich von rund 7 000 in den neunziger Jahren auf aktuell mehr als 9 000 erhöht.
Wir haben jetzt – Gott sei Dank! – einmal die 100 zusätzlichen Planstellen bekommen. Das ist eine wesentliche Erleichterung, wird aber noch nicht das Ende der Bemühungen sein, die einfach erforderlich sind, um notwendige Verbesserungen in diesem Bereich durchzuführen. Aber immerhin, diese 100 neuen Planstellen bringen einmal eine entsprechende Verbesserung.
Wir haben wesentliche Projekte im Bereich des Zivilrechts vor, durch die Familiengerichtshilfe, das ist mir ganz wichtig, auch durch die Jugendgerichtshilfe. Das sind Präventiveinrichtungen, die dafür sorgen, dass letztlich durch Mediation unnötige Gerichtsprozesse verhindert werden können. Das ist im Interesse aller Beteiligten, und die Erfahrungen damit sind sehr, sehr gut. Die Erfolgsquote der Familiengerichtshilfe beträgt immerhin rund ein Drittel aller Fälle.
In diesem Zusammenhang möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass wir da auf die Hilfe und die Unterstützung der entsprechenden Trägervereine angewiesen sind. Insbesondere der Verein NEUSTART hat sich als sehr konstruktiv erwiesen, weil er durchaus Verständnis dafür hatte, dass wir im heurigen Budget eben nicht jenen Umfang an Unterstützung sicherstellen konnten, der wünschenswert gewesen wäre. Aber wir bemühen uns wirklich, auch entsprechende Erhöhungen im eigenen Budget möglich zu machen und zu erreichen.
Das Thema Strafprozessreform wurde bereits angesprochen. Ich darf direkt auf das eingehen, was die Damen und Herren Justizsprecher gesagt haben. Justizsprecher Kollege Stefan hat gemeint, das Mandatsverfahren ginge zu weit, man müsse da schon rechtsstaatliche Gründe im Auge behalten. Kollege Jarolim meinte im Wesentlichen in dieselbe Richtung gehend auch, dass es da Bedenken gibt. Ich kann dazu nur sagen, wir sind, glaube ich, heute am Ende der Begutachtungsfrist, wir haben schon einiges an Stellungnahmen bekommen; und Sie können natürlich davon ausgehen, ich habe das immer so gesehen, dass eine Begutachtungsfrist ja auch dazu da ist, dass man entsprechende Kritik sowie Anregungen bekommt, die man dann auch ernst nimmt, und wir werden sie ernst nehmen.
Ich weiß noch nicht, was wir da im Rahmen der Begutachtungen alles bekommen, ich halte den Entwurf, den wir vorgelegt haben, für wirklich sehr gut, stehe auch zu dem Entwurf, aber selbstverständlich wäre es völlig unseriös auszuschließen, dass wir aufgrund der Begutachtungen, die wir bekommen, das eine oder andere auch noch ändern werden. Das schließe ich nicht aus, das betrifft aber alle Bereiche dieser Strafprozessrechtsreform, die wir hier planen und die ja in fast allen anderen Bereichen durchaus auf Zustimmung gestoßen ist.
Kollegin Steinacker danke ich auch dafür, dass sie all jenen gedankt hat, die wirklich im Justizbereich tagtäglich gute und hervorragende Arbeit leisten. Das gilt für die wirklich überwiegende Zahl aller dort tätigen Personen, die es bei Gott nicht immer leicht
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