Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 533

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haben. Das möchte ich schon auch festhalten, dass mir das schon klar ist und dass wir dafür auch Verständnis haben.

Kollege Steinhauser hat gemeint, mir, letztlich aufgrund meiner fachspezifischen Erfahrung, wäre ja schon länger bewusst gewesen, dass der Maßnahmenvollzug eine Riesenbaustelle ist, wo man etwas tun müsse, und gefragt, warum wir das nicht im Budget berücksichtigt haben. Darauf möchte ich ganz offen und ehrlich antworten, Herr Kollege Steinhauser: Wir haben einfach noch kein wirklich schlüssiges Konzept. Kein Experte kann Ihnen heute sagen, was die beste Möglichkeit ist. Wir stehen da vor einer Reihe von Aufgaben, die man jetzt wirklich radikal angehen muss.

Wir wissen derzeit nicht, ob die Fälle des Maßnahmenvollzugs in Bezug auf zurech­nungs­unfähige geistig abnorme Rechtsbrecher nicht doch besser im Bereich der Gesund­heitseinrichtungen aufgehoben sind und aus dem Strafvollzug überhaupt wegkommen sollten. Wir wissen nicht, welche Art von Einrichtung für den Maßnahmen­vollzug bei den zurechnungsfähigen, aber psychisch beeinträchtigten Tätern die beste ist. Wir müssen diese bestmögliche Konzeption erst finden.

Sie haben auch festgestellt, gerade in den letzten Tagen gibt es Diskussionen der Gerichtspsychiater und Experten in diesem Bereich: Auch die diskutieren darüber, was die bestmögliche Lösung ist. Ich habe sie derzeit nicht, ich muss sie suchen, und das schnellstmöglich. Ich kann auch nicht sagen, wie lange wir brauchen werden, aber Tatsache ist – und das ist das, was ich sicher weiß –, so wie es ist im Maßnahmen­vollzug, so kann es und darf es einfach nicht bleiben. Und daher müssen wir jetzt wirklich eine Konzeption erarbeiten, die für Österreich maßgeschneidert ist und sicher­stellt, dass die betroffenen Personen im Maßnahmenvollzug bestmöglich betreut werden – und danach müssen wir erst suchen.

Naturgemäß können wir erst, wenn wir diese Konzeption haben, auch wissen, was das kosten kann, und dann erst können wir versuchen, es in die entsprechenden Budget­ansätze überhaupt hineinzureklamieren.

Zum Kollegen Jarolim und den Bedenken bei den Mandatsverfahren: Wie gesagt, die werden wir uns genau anschauen und durchaus ernst nehmen, selbstverständlich.

Beim Ehescheidungsrecht möchte ich nur darauf hinweisen, dass wir natürlich bereit sind, über diese Vorschläge zu diskutieren, selbstverständlich, das tun wir auch. Ich habe nur rein gefühlsmäßig auch ein bisschen die Sorge, dass bei einem völligen Wegfall des Verschuldensgrundsatzes die Frauen etwas unter die Räder kommen könnten. Es müsste sichergestellt werden, dass das nicht passiert, aber wir werden darüber reden, wir werden uns das sicherlich auch ganz offen und konstruktiv an­schauen.

Letzter Punkt, Kollege Vetter: Vollkommen richtig – ich habe das heute schon einmal gesagt –, die Fiskalpolitik hat dort ihre Grenze, wo es eben letztlich um Menschen­würde im Strafvollzug und im Maßnahmenvollzug geht.

Ich danke auch Kollegin Meinl-Reisinger sowie allen Justizsprechern für die sehr konstruktive Kritik und für die konstruktiven Gespräche, die wir hier immer wieder führen. Aber nur als Beispiel dafür, dass es wirklich derzeit nicht möglich ist, zu sagen, was das beste Konzept für den Maßnahmenvollzug ist: Wenn Kollegin Meinl-Reisinger meint, man sollte jedenfalls die Möglichkeit eines Maßnahmenvollzugs auf die soge­nannten Hands-on-Delikte einschränken, dann ist das auch eine von vielen Varianten, die einfach noch diskutiert und gut überlegt werden müssen, damit wir – und ich komme schon zum Schluss – letztlich die bestmögliche Lösung für diese dringenden Reformen und für die seit Langem anstehenden Probleme im Justizbereich finden; denn deren Lösung liegt letztlich in unser aller Interesse und auch in unserer Gesamt-


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