Vermögen – da sind wir fast Schlusslicht –, aber eine sehr hohe, rekordverdächtige Belastung des Faktors Arbeit. Nicht umsonst empfehlen uns ja seit Jahren viele Institutionen, die Steuerstruktur dahin gehend zu ändern, dass man den Faktor Arbeit entlastet.
Das sagen und empfehlen die OECD, der Internationale Währungsfonds, aber auch die Europäische Kommission, der ECOFIN-Rat und der Rat in den länderspezifischen Empfehlungen: einen Tausch, nämlich die Entlastung des Faktors Arbeit gegen vermögensbezogene Abgaben. Auch das österreichische Wirtschaftsforschungsinstitut sagt das. Aber warum passiert das nicht? Warum wird die Steuerentlastung, die im Regierungsübereinkommen enthalten ist und vor der Wahl versprochen wurde, nicht angegangen? Es wäre doch angesichts der Entwicklung der Vermögen ein Leichtes, das zu tun.
Der Valluga-Report liefert ja nur einen Teilausschnitt. Viel ausführlicher darüber informiert die Studie der Oesterreichischen Nationalbank, wo ja das reichste Prozent über 469 Milliarden € verfügt. Das ist ein Drittel des gesamten Vermögens in dieser Republik. Mit wesentlich weniger müssen sich 90 Prozent begnügen. Ich finde, das ist unakzeptabel.
Ich bringe daher folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Bruno Rossmann, Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Entlastung des Faktors Arbeit
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, dem Nationalrat bis Ende September 2014 einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, der zur Entlastung des Faktors Arbeit den Eingangssteuersatz in der Lohn- und Einkommensteuer in Richtung 25 Prozent senkt.“
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Es kommt ja inzwischen immer mehr Widerstand aus den Gewerkschaften. Machen wir einen Blick in den Westen! Da ist mir heute ein Schreiben zugetragen worden, das an die Abgeordneten aus Vorarlberg, die in diesem Haus sitzen, einerseits und an die Gewerkschafter, die in diesem Haus sitzen, andererseits ergangen ist. Der ÖGB-Landeschef Loacker sagt nämlich: Kein Abgeordneter möge diesen Budgets hier zustimmen, wenn nicht Platz für eine sofortige Entlastung der kalten Progression ist.
Wir werden ja sehen, wie die angesprochenen Abgeordneten nach dieser Debatte abstimmen werden.
Eines vielleicht noch zur Qualität der Steuerschätzungen und zu diesem Brief nach Brüssel. Ich habe mir die Steuerschätzungen noch einmal sehr genau angeschaut. Folgendes muss ich schon sagen: Es ist schon lobenswert, dass im Vergleich der Bundesfinanzrahmen 2014 bis 2017 und 2015 bis 2018 die Zahlen sehr deutlich korrigiert worden sind, und zwar nach unten korrigiert worden sind, um viele, viele Milliarden Euro, wenn man das kumuliert betrachtet.
Das habe ich auch in der ersten Lesung gelobt. Aber wenn ich jetzt in kurzen Anfragen nachfrage, auf welcher Basis das denn geschieht, vor allem aufgrund des Briefes, den Sie nach Brüssel geschickt haben, auf dem die Steuerschätzungen basieren, und dann
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