11.17
Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wir haben heute schon gehört: Viel Gutes im Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014! Dem schließen wir uns an. Positiv aus unserer Sicht sind die Wiedereinführung der Direktwahl in der Bundesvertretung, die Ausweitung der Kontrollrechte des Ministeriums, der verpflichtende Tätigkeitsbericht der Österreichischen Hochschülerschaft an den Nationalrat und die Möglichkeit, dass Bescheide bei Untersagung von Veranstaltungen wahlwerbender Gruppen erlassen werden müssen. Das bietet die Möglichkeit, diese Bescheide dann auch mit Rechtsmitteln zu bekämpfen.
Nicht unterstützen können wir Freiheitlichen – Kollege Karlsböck hat es schon angedeutet – die Berechtigung zum passiven Wahlrecht von Drittstaatsangehörigen. Da geht es ja auch um die Wahrnehmung hoheitlicher Befugnisse. Wir vertreten den Standpunkt, dass hoheitliche Befugnisse grundsätzlich von österreichischen Staatsbürgern wahrgenommen werden sollen (Beifall bei der FPÖ), und wir erachten im Bereich der Hochschulen die diesbezüglichen europäischen Bestimmungen als völlig ausreichend. Diese sehen nämlich ein passives Wahlrecht für österreichische Staatsbürger, Staatsbürger von Mitgliedstaaten der EU und des EWR vor. Eine weitere Ausdehnung auf Drittstaatsangehörige lehnen wir Freiheitliche ab.
Wir stellen deswegen folgenden Abänderungsantrag der Abgeordneten Karlsböck und weiterer Abgeordneter:
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen, dass das passive Wahlrecht für Drittstaatsangehörige entfällt.
Zur Einführung der Briefwahl haben wir auch einen abweichenden Standpunkt. Wenn das Motiv die Erhöhung der Wahlbeteiligung bei den Hochschülerschaftswahlen sein soll – und ich erinnere daran: 28 Prozent!; das ist wirklich keine großartige Legitimation –, dann glauben wir, dass der Preis dafür zu hoch ist. Wir sind eher der Ansicht, Wahlbeteiligungen kann man auch erhöhen, indem man einfach attraktiver arbeitet und denen, die wählen, das Gefühl gibt, dass die Wahl auch einen Sinn macht, eine Notwendigkeit ergibt, also dass man sich für studentische Anliegen et cetera entsprechend einsetzt.
Wir lehnen also diese Briefwahl ab. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter, ich muss Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie die beiden Abänderungsanträge, die Sie stellen wollen, wörtlich vorlesen müssen und es nicht genügt, diese nur im Kern zu erläutern.
Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (fortsetzend): Wir lehnen die Briefwahl ab. Diesen Standpunkt vertreten nicht nur wir Freiheitlichen, sondern auch Hochschülerschaft, VSStÖ, GRAS und FLÖ, weil es eben Wahlgrundsätze – drei von sechs, nämlich die geheime Wahl, die freie Wahl und die persönliche Wahl – untergräbt, und dafür ist uns der Preis einfach zu hoch.
Ich lese also den Abänderungsantrag betreffend passive Wahlberechtigung wörtlich vor.
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Karlsböck und weiterer Abgeordneter
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 erlassen wird und das Universitätsgesetz 2002,
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