Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll30. Sitzung / Seite 75

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das Fachhochschul-Studiengesetz, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz und das Bundesgesetz über die Universität für Weiterbildung Krems geändert werden (136 d.B.) in der Fassung des Ausschussberichtes (171 d.B.), wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 1 § 47 Abs. 1 entfällt die Wortfolge: „und passiv“

2. In Artikel 1 § 47 wird folgender Abs. 1a eingefügt: „Passiv wahlberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft die, abgesehen von den Erfordernissen des § 47 Abs. 1, österreichische Staatsange­hörige oder Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU oder des EWR sind.“

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Zum Thema Briefwahl:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Karlsböck und weiterer Abgeordneter

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

„Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 erlassen wird und das Universitätsgesetz 2002, das Fachhochschul-Studiengesetz, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz und das Bundesgesetz über die Universität für Weiterbildung Krems geändert werden (136 d.B.) in der Fassung des Ausschussberichtes (171 d.B.), wird wie folgt geändert:

Artikel 1:

1. In § 43 Abs. 1 entfällt der Satz: ‚Die Wahlen der Bundesvertretung und der Hoch­schulvertretungen sind auch durch Briefwahl in Form der Übermittlung einer Wahlkarte zulässig.‘

2. In § 44 Abs. 6 entfällt Zif. 1d

3. § 45 Abs. 2 bis Abs. 6 entfallen

4. In § 51 Abs. 2 entfällt Zif. 2

5. In § 60 Abs. 1 wird die Wortfolge ‚Präsenz- und Briefwahlen‘ durch ‚Präsenzwahlen‘ ersetzt und die Wortfolge ‚insbesondere auch Bestimmungen über die Durchführung der Briefwahl,‘ entfällt.“

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(Beifall bei der FPÖ.)

11.21


Präsident Karlheinz Kopf: Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Die von Ihnen soeben eingebrachten Abänderungsanträge sind ausreichend unterstützt und stehen daher mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Karlsböck und weiterer Abgeordneter

zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 erlassen wird und das Universitätsgesetz 2002,


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