Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll30. Sitzung / Seite 102

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Selbstverständlich hat das etwas mit dem Thema zu tun, denn wir diskutieren, Kolle­ginnen und Kollegen – Frau Kollegin Winzig, für dich als Wirtschaftsabgeordnete ist das ganz wichtig –, über die Umwelt, wir diskutieren über das Klima, und wir führen auf der anderen Seite 2,2 Millionen Schweine und 100 000 Rinder nach Österreich ein zum Schlachten, unter dem Motto „gelebte Sterbehilfe“, denn wenn sie vor dem Schlachten einen Berg sehen, ist das schöner. Das muss der einzige Grund sein, denn ich glaube nicht, dass es ein wirtschaftliches Interesse gibt. Es kann doch nicht sein, dass da ir­gendein wirtschaftliches Interesse dahintersteckt.

Deshalb appelliere ich, meine Herren Minister – ich bitte beide Regierungsparteien, so­wohl die konservative Hälfte, die sagt, sie schützt den ländlichen Raum und die Bau­ern, als auch insbesondere die Vertreter der Konsumenten und des Konsumenten­schutzes –: Beenden wir diesen Missstand! Machen wir eine saubere Herkunftskenn­zeichnung, denn wo Österreich draufsteht, muss Österreich drin sein, denn das ist mit eine wesentliche Grundlage dafür, dass wir dieses Erfolgsmodell Tourismus ausbauen können, stärken können. Helfen wir zusammen, das ist für Österreich die beste Wer­bung. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

12.38

12.38.20

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Der Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Tourismusausschusses, seinen Bericht 165 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehr­heit angenommen.

12.38.485. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (140 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Be­grenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, das Bezügegesetz, das Pen­sionsgesetz 1965, das Bundesbahngesetz, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, der Artikel 81 des 2. Stabilitätsgesetzes 2012, das Allgemeine Sozialversicherungs­gesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Arbeiterkammer­gesetz 1992, das Wirtschaftskammergesetz 1998, das Wirtschaftstreuhandbe­rufsgesetz, das Ziviltechnikerkammergesetz 1993, das Ärztegesetz 1998, das Zahn­ärztekammergesetz, das Apothekerkammergesetz 2001, das ORF-Gesetz, das Schönbrunner Tiergartengesetz, das Österreichische Forschungsförderungsge­sellschaft mbH-Errichtungsgesetz, das Austria Wirtschaftsservice-Gesetz, das AMA-Gesetz, das IAKW-Finanzierungsgesetz, das ÖIAG-Gesetz 2000, das Bun­desfinanzierungsgesetz, das ASFINAG-Gesetz und das Bundesmuseen-Ge­setz 2002 geändert werden sowie Bestimmungen über Pensionssicherungsbei­träge im Verbund-Konzern und über Pensionsregelungen von Kreditinstituten, die der Kontrolle des Rechnungshofs unterliegen, erlassen werden (Sonderpen­sionenbegrenzungsgesetz – SpBegrG) (151 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen zum 5. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kickl. – Bitte.

 


12.39.12

Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminis­ter! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Besonders ausgeprägt kann ja der Stolz


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