Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll30. Sitzung / Seite 113

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blinden Wettbewerb „Wer bietet weniger?“ wollten wir nicht haben, und so weit verste­hen wir das ganz gut.

Es kann auch nicht deutlich genug gelobt werden, dass der Herr Bundesminister in die­ser Frage die Oppositionsparteien an einen Tisch geholt und zur Mitarbeit eingeladen hat. Er wollte – das glaube ich ihm auch – möglichst breite Zustimmung erarbeiten. Diejenigen, die sich an der Arbeit beteiligt haben, sehen schon auch ihre Spuren in dem Ergebnis, das heute vorliegt. Ich bin mir sicher, die Bundesregierung könnte sich in vielen anderen Fragen einiges an Ärger ersparen, wenn sie in konstruktiver Form, so wie es da geschehen ist, auf die Opposition zuginge.

Was das Ausmaß angeht, in dem in bestehende Pensionen eingegriffen wird, möchte ich schon noch einmal auf die Verhältnismäßigkeit zwischen Großpensionisten und Kleinpensionisten hinweisen. Das Pensionskonto lässt es zu, dass ASVG-Versicherte einen Verlust von bis zu 3,5 Prozent von ihrer kleinen Pension, 1 000 € oder 1 100 €, haben. Das mutet man ihnen zu. Aber bei diesen dicken Fischen mit 7 000, 10 000 € und so weiter an Pension fahren wir im Durchschnitt mit 1 Prozent hinein. Da fehlt die Verhältnismäßigkeit komplett!

Das unterstreicht, wie sehr Schwarz und Rot den Kontakt zum normalen Mann und zur Frau von der Straße verloren haben, weil sie gar keinen Bezug mehr dazu haben, in welcher Welt diese Menschen leben. Ich bedauere es sehr, dass die Grünen da mitge­hen und diesem Paket die Unterstützung geben.

Weit auseinander liegen wir auch in einer anderen Frage, nämlich: Wann ist eine Pen­sion eine Sonderpension? Das sieht man bei der Regierung nicht so eng, und man sagt: Wir beginnen bei der Höchstbeitragsgrundlage. – Alle Menschen, die nach ASVG beziehungsweise nach APG ihre Pension bekommen, bekommen ja nie die Höchstbei­tragsgrundlage, sondern immer nur einen Prozentsatz davon! Daher muss man sich das auch anders anschauen. Ungefähr bei 70 Prozent dieser Höchstbeitragsgrundlage liegt das, was ein ASVG-Versicherter maximal erreichen kann. Bei Ihnen beginnt das Privileg erst ungefähr beim Eineinhalbfachen.

Genau deswegen verlangen wir eine Grenze, wo die Sonderpensionen ab dem Betrag berechnet werden, der für einen ASVG-Versicherten maximal erreichbar ist. Darüber ist es ein Privileg. Wir wollen, dass ASVG-Pensionen, die solche Leute haben, und die Sonderpension zusammengerechnet und in einem Paket betrachtet werden. Dann kann man beurteilen, ob eine Sonderpension vorliegt oder nicht.

Deswegen bringen wir folgenden Abänderungsantrag ein:

„Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (151 d.B.) angeschlossene Gesetzestext wird wie folgt geändert:

In Artikel 1 Z 3 entfällt in § 10 Abs. 3 letzter Satz das Wort ‚nicht‘.“

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Dann wird das ASVG nicht außen vor gelassen.

Weiters bringen wir einen umfangreichen Abänderungsantrag ein, der Ihnen vorliegt. Da geht es darum, dass all die Prozentsätze, die sich in diesem Gesetzentwurf finden, an die tatsächlichen Lebensrealitäten der ASVG-Versicherten angepasst werden. Also nicht immer bei der Höchstbeitragsgrundlage beginnen und bei einem Vielfachen da­von einschneiden, sondern bei der ASVG-Höchstpension beginnen und von dort weg einschneiden!

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