Eine wesentliche Unverfrorenheit des Entwurfs liegt darin, dass diejenigen, die das finanzieren müssen, gar nicht in den Genuss einer solchen Pension kommen können. Wie das die Sozialdemokraten den Arbeitern erklären, die das finanzieren, das verstehe ich nicht. Wie es die ÖVP den Beamten erklärt, das verstehe ich sehr gut, weil die Beamten im Wesentlichen von diesem Gesetz ungeschoren davonkommen!
Als der Herr Bundesminister uns damals zu dieser Gesprächsrunde eingeladen hat, zur ersten Runde, da haben Sie in Ihrer jovialen Art gesagt: Ich weiß schon, das ist jetzt die Gelegenheit für die Opposition, ein paar Gegengeschäfte zu verlangen, aber das gibt es nicht; wir regeln jetzt ein paar Altfälle, und damit hat sich’s! – Altfälle, ja, wenn es nur ein paar Altfälle gewesen wären, dann wären wir auch sofort dabei. Doch im Verlauf der verschiedenen Entwürfe hat sich herausgestellt, dass auch für zukünftige Fälle eine Regelung getroffen wird. Das heißt, wir limitieren jetzt Pensionen, die es noch gar nicht gibt. Wir schreiben in die Verfassung, dass auch für die Verträge, die 2015, 2016 geschlossen werden, noch Zusatzpensionen zulässig sind, die die Leute neben ihrer ASVG-Pension und neben ihrer beitragsorientierten Pensionskasse kassieren.
Da frage ich mich: Was haben wir daraus gelernt, dass sich die Bevölkerung aufregt? Was haben wir daraus gelernt (Abg. Kickl: Das sind die Altverträge von morgen!), dass sich die Bürger ärgern über die Nationalbanker und über die Arbeiterkämmerer, die abcashen? – Nichts haben wir gelernt! Da wird mit öffentlichem Geld hantiert, und es ist Ihnen wurscht. Da werden Vergleiche zur Privatwirtschaft gezogen! Wissen Sie, es geht mich nichts an, wem der Herr Stronach oder der Herr Mitterbauer seine Pension vergoldet; das ist deren Geld und nicht meines. Aber bei öffentlichen Pensionen geht es mich sehr wohl etwas an! (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)
Bei den Kammern halte ich die Vorgangsweise für besonders frech, denn da wird der Luxus noch aus den Mitgliedsbeiträgen finanziert. Ich zahle auch Arbeiterkammer-Pflichtmitgliedsbeitrag; ich schäume ja jeden Monat, wenn ich das Geld abführen muss!
Die Altfälle sind schlimm und schmerzlich genug. Aber anstatt das ein für alle Mal abzustellen, regeln wir es jetzt auch noch für die Zukunft. Wir hätten die Chance gehabt, einen großen Schritt zu tun, hin zu einem gemeinsamen und gleichen Pensionsrecht für alle Österreicher. Das wird ein Lippenbekenntnis bleiben. Es kommt jetzt eine Regelung, wo das politische Establishment, das sich kraftlos durch die letzten Jahre der Regierung hindurch administriert, noch seine Schäfchen ins Trockene bringt – und die Grünen machen dabei mit! (Beifall bei den NEOS.)
13.08
Präsident Ing. Norbert Hofer: Die Anträge sind ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und stehen somit in Verhandlung.
Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, das Bezügegesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundesbahngesetz, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, der Artikel 81 des 2. Stabilitätsgesetzes 2012, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Arbeiterkammergesetz 1992, das Wirtschaftskammergesetz 1998, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz, das Ziviltechni-
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