sionsharmonisierung und einer Schonung des österreichischen Steuerzahlers kann hier keine Rede sein.
Auch beim zukünftigen „Ausweichen“ in Pensionskassenlösungen soll lediglich eine Zustimmung des Ministers bei ausgegliederten Staatsunternehmen vorgesehen sein, die Beträge die der einzelnen Anspruchsberechtigte dabei mittelbar erhält bzw. die aus Steuergeldern bzw. dem Vermögen ausgegliederter Unternehmen einzubezahlende Beiträge sind hier nicht gedeckelt . Für bisher bereits bestehende Pensionskassenlösungen in diesem Bereich ist überhaupt keine Regelung vorgesehen, so dass hier „Altpfründe“ weiterbestehen können.
Die Länder und Gemeinden und deren ausgegliederte Unternehmen auf diesen Gebietskörperschaftsebenen sind auch in Zukunft nicht dazu verpflichtet, irgendeine Neuregelung im Sinne von Privilegienabbau einzuführen. Obwohl die Möglichkeit bestehen würde über eine Verfassungsbestimmung und eine Koppelung mit dem Finanzausgleich die Länder und Gemeinden in die Pflicht zu nehmen, lassen Rot, Schwarz und Grün diese Gebietskörperschaftsebenen in Sinne einer tatsächlichen Verpflichtung bewusst aus.
Der Entwurf hat somit zusammengefasst zentrale Schwachstellen, die nun mit einer Zweidrittelmehrheit und Schützenhilfe der Grünen auf alle Ewigkeit im Sinne der rot-schwarzen Privilegienritter fortgeschrieben werden sollen:
- Durch die großzügige Höchstgrenze von 9.060,- Euro und deren Valorisierung durch die Koppelung an die Höchstbemessungsgrundlage schafft man ein neues, durch Zweidrittelmehrheit auf ewig weitergeltendes System von Luxuspensionen mit Ansprüchen, die bis zum 12 fachen eines ASVG-Pensionsbeziehers ausmachen können, anstatt einer tatsächlichen Harmonisierung auf der Basis des ASVG.
- In Altverträge, die 30.000,- Euro und mehr an monatlichem Luxuspensionsbezug umfassen können, wird durch äußerst moderate Pensionssicherungsbeiträge nur in sehr bescheidenem Maße eingegriffen.
- Pensionskassenregelungen die bisher schon zu einer Privilegierung von „Luxuspensionisten“ geführt haben, werden in dieser Neuregelung nicht berücksichtigt. Für zukünftige Pensionskassenregelungen gibt es keine anspruchsmäßige Deckelung bzw. eine Begrenzung der Beitragszahlungen aus den öffentlichen Haushalten.
- Die Länder und Gemeinden und deren ausgelagerte Gesellschaften und Einrichtungen unterliegen keiner verbindlichen Regelung für eine Übernahme neuer Regelungen im Luxuspensionsbereich.
Damit macht das Projekt der angekündigten „Luxuspensionsbegrenzung“ bereits in seinem Anfangsstadium halt. Eine tatsächliche und vollständige Abschaffung von Luxuspensionen und Pensionsprivilegien auf allen Ebenen der Republik Österreich kann nur so erfolgen, indem alle diese weiterhin bestehenden bzw. neu geschaffenen Privilegien-Baustellen beseitigt werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die österreichische Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, welcher verfassungsrechtlich eine tatsächliche Abschaffung aller Luxuspensionen inklusive Luxuspensionskassenregelungen im öffentli-
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