Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll30. Sitzung / Seite 122

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Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

§§ 55 GOG

der Abgeordneten Kickl, Dr. Belakowitsch-Jenewein, Neubauer und weiterer Abgeord­neter betreffend Vollständige Abschaffung von Luxuspensionen und Pensionsprivile­gien auf allen Ebenen der Republik Österreich,

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 5: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (140 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundes­verfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, das Bezügegesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundesbahngesetz, das Verfassungs­gerichtshofgesetz 1953, der Artikel 81 des 2. Stabilitätsgesetzes 2012, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Ar­beiterkammergesetz 1992, das Wirtschaftskammergesetz 1998, das Wirtschaftstreu­handberufsgesetz, das Ziviltechnikerkammergesetz 1993, das Ärztegesetz 1998, das Zahnärztekammergesetz, das Apothekerkammergesetz 2001, das ORF-Gesetz, das Schönbrunner Tiergartengesetz, das Österreichische Forschungsförderungsgesell­schaft mbH-Errichtungsgesetz, das Austria Wirtschaftsservice-Gesetz, das AMA-Ge­setz, das IAKW-Finanzierungsgesetz, das ÖIAG-Gesetz 2000, das Bundesfinanzie­rungsgesetz, das ASFINAG-Gesetz und das Bundesmuseen-Gesetz 2002 geändert werden sowie Bestimmungen über Pensionssicherungsbeiträge im Verbund-Konzern und über Pensionsregelungen von Kreditinstituten, die der Kontrolle des Rechnungs­hofs unterliegen, erlassen werden (Sonderpensionenbegrenzungsgesetz – SpBegrG) (151 d.B).

In der aktuellen Plenarsitzung vom 12. Juni 2012 wurde nun endlich ein sogenanntes „Sonderpensionenbegrenzungsgesetz-SpBegrG“ auf die Tagesordnung gebracht. Mehr als 20 Jahre nach dem Skandal rund um den roten Arbeiterkammerpräsidenten Alois Rechberger und die Aufdeckung der Pfründe in der Nationalbank durch die FPÖ reagiert nun endlich der für das Pensionswesen in Österreich zuständige Sozialminis­ter und startet den Versuch „Luxuspensionen“ zu deckeln.

Ziel des Gesetzes hätte es sein sollen, sogenannte Luxuspensionen endlich nachhaltig zu kürzen und zukünftige Luxuspensionen im Sinne einer Harmonisierung des österrei­chischen Pensionssystems auf das Niveau der ASVG-Pensionen einzuschränken. Der endgültige Entwurf für die Reduzierung von neuen ‚Luxuspensionen in öffentlichen Be­reichen sieht aber eine Begrenzung von 9.060,- Euro monatlich vor.

Diese „Höchstgrenze“ beruht auf der Höchstbemessungsgrundlage und wird damit nach oben valorisiert, - eine Valorisierung, die den österreichischen Pensionisten bei ASVG, GSVG oder BSVG seit Jahren vorenthalten wird. Ja, diese Pensionistengrup­pen aus dem nichtgeschützten Bereich bekamen etwa 2013 und 2014 nicht einmal die Inflationsrate abgegolten und mussten wiederholt reale Pensionskürzungen hinnehmen.

Ursprünglich war von Rot und Schwarz sogar eine Grenze von 17.800 Euro geplant gewesen. Nicht eingerechnet sind parallel dazu bestehende ASVG-(Höchst)pensionen, die ebenfalls mehr als 3.000,- Euro ausmachen können. Zukünftige Luxuspensionisten können somit gemeinsam mit einem ASVG-Anspruch das 9 bis 12 fache eines durch­schnittlichen ASVG-Pensionisten erhalten.

Bestehende Sonderpensionen, die aktuell etwa bei der OeNB bis zu 30.000,- Euro und mehr betragen, sollen lediglich mit sehr bescheiden bemessenen Pensionssicherungs­beiträgen – gestaffelt – etwas gekürzt werden. Von Nachhaltigkeit im Sinne einer Pen-


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