betrifft, sowohl strukturell als auch hinsichtlich der Dauer: Ja, diese Rot-Weiß-Rot-Karte hat sich ja Gott sei Dank in den letzten Jahren bewährt, genauso wie das Ausländerbeschäftigungsgesetz und das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz.
Diese Maßnahmen jetzt mit diesem Antrag aufzuweichen wäre, denke ich, das falsche Signal. Warum? – Wir wissen, wir haben eine angespannte Situation am Arbeitsmarkt, ausgelöst durch die Wirtschafts- und Finanzkrise der letzten Jahre. Wir wissen, wir sind in Österreich gut unterwegs, was diese Daten betrifft, haben aber dennoch eine sehr hohe Arbeitslosenzahl, und die macht uns natürlich Sorgen. Wir wissen auch, wir sind zwar auf dem richtigen Weg, die Zahl ist rückläufig, aber sie entwickelt sich sehr, sehr langsam. Es ist ein zartes Pflänzchen, das hier wächst, und das ist natürlich auch vielen Umwelteinflüssen ausgesetzt. Da müssen wir sehr genau darauf aufpassen, dass dieses Wachstum auch fortgesetzt werden kann. Und in dieser angespannten Lage ist es, denke ich, nicht einfach, die Situation zu verändern oder womöglich sogar zu verschärfen, was aber geschehen würde, wenn wir diese Rot-Weiß-Rot-Karte jetzt aufweichen würden.
Zu den weiteren Anträgen, was das Herkunftslandprinzip, die Aufhebung des Bartenstein-Erlasses mit dem Beschäftigungsverbot für AsylwerberInnen oder aber auch die privaten Arbeitsvermittler in der Arbeitslosenbetreuung betrifft: Zunächst zum Herkunftslandprinzip: Leistungen können nur von jenen Menschen in Anspruch genommen werden, die auch hier in unserem Land arbeiten oder einen rechtmäßigen Aufenthaltstitel haben. Ich denke, das ist eine sehr wichtige Grundlage, und diese sollte den Menschen auch das Recht auf einen Anspruch auf diese Leistungen geben, wenn sie hier ihre Sozialversicherungsbeiträge abführen und ihren Arbeitsbeitrag leisten. Es sind Sozialleistungen, die werden nicht verschenkt und die werden nicht mit der Gießkanne ausgeschüttet, sondern die erwirbt man sich durch Aufenthalt und durch Arbeit.
Zum Bartenstein-Erlass selbst: Ja, einen Rechtsanspruch auf Beschäftigung soll es erst dann geben, wenn geklärt ist, ob jemand wirklich aus humanitären oder politischen Gründen hier in Österreich bleiben kann, und nicht schon in einer Phase, in der noch nicht einmal die Identität überprüft ist. Es kommt jemand in unser Land, sagt, er ist der und der, und dann hätte er nach diesen Prinzipien bereits einen Arbeitsanspruch. Das ist nicht unsere Ansicht, sondern zunächst erfolgt die Überprüfung, das muss sein, dann die Legitimierung, dass er hier bleiben und hier arbeiten kann, und dann kann er dieses Arbeitsrecht auch in Anspruch nehmen.
Letzter Punkt: die private Arbeitsvermittlung bei der Arbeitslosenbetreuung. Zur Information: Diese Möglichkeit gibt es schon, sie wird auch genützt, auch in Zusammenarbeit mit dem AMS, aber die finanzielle Basis und auch die Fördermöglichkeiten wollen wir in Zukunft auch über das AMS abwickeln.
Das war meine Zusammenfassung all dieser Anträge. (Beifall bei der ÖVP.)
14.18
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte.
14.18
Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Herr Kollege Höfinger, ich bin jetzt ein bisschen verwirrt. Herr Kollege Rädler hat letztes Mal bei der Debatte zur Rot-Weiß-Rot-Karte eigentlich schon klar Zustimmung auch von Ihrer Seite signalisiert und hat gesagt, es sei Veränderungsbedarf vorhanden und in der Regel sei es ja eher die SPÖ, die da blockiere.
Deswegen ist es, glaube ich, auch wichtig, dass wir diese Debatte immer und immer wieder führen, denn ich habe das Gefühl, dass Sie auf diesem Ohr schlichtweg taub
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