Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll30. Sitzung / Seite 150

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leben? Das ist völlig absurd, dass Sie hier sagen, es gilt das Herkunftslandprinzip. Das macht rechtlich keinen Sinn, und das macht auch so keinen Sinn. (Abg. Kickl: Das ist überhaupt nicht absurd!) Das ist leider völlig absurd, Herr Kollege Kickl, es tut mir leid. (Beifall bei den NEOS.)

14.24


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Arbeitsmarktzugang für Asylwerber_innen

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und So­ziales über den Antrag (346/A) der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsge­setz geändert wird

Asylwerber_innen ist der Zugang zum Arbeitsmarkt in Österreich nur in sehr einge­schränkter Form möglich. Derzeit ist im Ausländerbeschäftigungsgesetz vorgesehen, dass Personen, die seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind, einer Be­schäftigung nachgehen können, sofern eine Beschäftigungsbewilligung erteilt wur­de.Dieser Arbeitsmarktzugang ist aber auf den Bereich der Saison- und Erntearbeit be­grenzt.

Durch die volle Eingliederung in den Arbeitsmarkt kann einerseits das Abrutschen in die Schwarzarbeit und andererseits ein durch Untätigkeit geförderter Qualifikationsver­lust verhindert werden; zudem könnten Asylwerber_innen selbst zu ihrem Unterhalt beitragen. Zusätzlich zum Gewinn von Fachkräften hätte also auch die Einsparung Versorgungskosten zweifellos eine positive Wirkung auf die österreichische Wirt­schaft – dies wiederum könnte dazu beitragen, gesellschaftliche Spannungen und Vor­urteile zu unterbinden. Schließlich ist es für den Asylwerber selbst von großer Wich­tigkeit, einer geregelten Arbeit nachzugehen, also eine Aufgabe zu haben und dadurch an der Gesellschaft teilhaben zu können und integriert zu werden. Andernfalls ist die Gefahr von psychischen Krankheiten, ausgelöst durch Perspektivlosigkeit, groß.

Inzwischen haben auch sozialdemokratische Gewerkschafter erkannt, wie wichtig ein Arbeitsmarktzugang für Asylwerber_innen ist, „weil in Wirklichkeit kein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin in Österreich ein Interesse daran haben kann, dass Asylwer­ber in illegale Arbeit gedrängt werden“, sagte Gerald Forcher, Vorsitzender der sozial­demokratischen Gewerkschafter in Salzburg: „Damit ist nämlich dem Unterlaufen von kollektivvertraglichen Normen Tür und Tor geöffnet. Und wenn die Möglichkeit besteht, in unserer Gesellschaft legaler Arbeit nachgehen zu können, die betroffenen Asylwer­ber für sich selbst sorgen können und damit auch die Sozialsysteme entlastet werden.“

Die Bundesregierung ist hier zum Handeln aufgefordert, da inzwischen auch eine EU-Richtlinie (2013/33/EU) vorsieht, dass Asylwerber spätestens neun Monate nach der Stellung des Antrags auf internationalen Schutz einen effektiven Zugang zum Arbeits­markt erhalten müssen. Bei den derzeitigen Arbeitsmöglichkeiten für Asylwerber mit Beschränkungen auf Saisontätigkeiten im Tourismus und als Erntehelfer kann keines­wegs von einem effektiven Arbeitsmarktzugang gesprochen werden. Die Richtlinie sieht zudem vor, dass Maßnahmen beschlossen werden können, unter welchen Vo­raussetzungen der Zugang zum Arbeitsmarkt gewährt wird und damit Unionsbürgern


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