Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll30. Sitzung / Seite 236

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hört, und jetzt hören Sie mir zu, dann lernen Sie vielleicht auch noch etwas, und zwar, wie man es in Zukunft besser angehen kann!

Es geht nämlich nicht darum, dass die Theater, die einzelnen Häuser eingegliedert werden sollen, sondern dass die Holding an sich verschwindet. Das bedeutet nicht, dass die Häuser in irgendeiner Form im Ministerium eingegliedert werden, aber diese Ebene der Unkontrollierbarkeit muss eben weg. Denn wenn speziell in der Anfragebe­antwortung drin steht, dass aufgrund der Tatsache, dass eine Holding über diese Ge­sellschaften gelagert ist, die gegenständlichen Handlungen von Unternehmensorganen grundsätzlich nicht vom Interpellationsrecht umfasst sind, dann sind es offensichtlich genau diese gewünschten Organisationen, um eben die Aufklärung durch das Parla­ment zu verhindern. Und das wollen wir in Zukunft nicht. Wir wollen das auch nicht – nur ein kleiner Sidestep, Frau Bundesministerin für Finanzen außer Dienst – bei der Hypo, wo auch eine Holding-Lösung für die ganze Abwicklung angedacht wird. Das hätte denselben Effekt, dann kriegen wir laufend solche Antworten wie: Das ist ja vom Interpellationsrecht nicht umfasst.

Ich komme aber zu etwas anderem: Der Herr Bundesminister hat am Anfang – abseits davon, dass er sich gerne mit Herrn Zinggl darüber unterhält, wann er wo auf Konzer­ten ist und wann er wo in der Früh ist; den Herrn Zinggl interessiert das offensichtlich auch brennend, und das ist jetzt im Rahmen des Interpellationsrechts auch hoffentlich wirklich ausgiebig beantwortet worden – ein Packerl von Anfragen gezeigt. – Ich habe auch ein Packerl bekommen, da ich bezweifle, dass Herr Dr. Springer der geeignete Mann ist, um die notwendige Reform der Bundestheater in irgendeiner Form weiterzu­bringen; es handelt sich dabei um ein Memorandum einer renommierten Wiener An­waltskanzlei, ein Memorandum von 134 Seiten.

Ich kann zu Beginn nur vorlesen – weil ich nämlich für Ihre Situation auch Verständnis habe –: Die Republik Österreich, vertreten durch den Herrn Bundesminister, hat diesen Auftrag erteilt.

Und es steht auch darunter: Wir weisen darauf hin, dass das vorliegende Memoran­dum eine ausschließlich für den Auftraggeber bestimmte Risikoanalyse ist, die nicht an Dritte weitergegeben oder offengelegt werden darf, andernfalls dies erhebliche rechtli­che Nachteile für die Republik beziehungsweise die Theaterverbände nach sich zieht. – Da wird auch schon auf den Rechnungshof-Rohbericht Bezug genommen.

Ich werde jetzt nichts davon tun und irgendetwas dazu verlautbaren, weil ich Verständ­nis für Ihre Situation habe. Ich sage nur, ich habe dieses Packerl, und Sie haben das schon seit Ende April. Da steht viel über Hartmann drinnen, dazu sage ich überhaupt nichts, aber ich zitiere drei Bemerkungen aus diesem Bericht, weil sie nämlich das sind, was ich die ganze Zeit schon vermute und auch medial dargestellt habe.

Eine davon findet sich auf Seite 35: Die vom Rechnungshof im Rahmen seines vorlie­genden Rohberichts getroffenen Feststellungen legen nahe, dass Dr. Georg Springer seiner Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung nicht nachgekommen ist. – Zitatende.

Auf Seite 92: Die im Zuge des Rechnungshofberichts bekannt gewordenen Umstände über das Verhalten Dr. Georg Springers sind unseres Erachtens grundsätzlich geeig­net, eine solche Vertrauensunwürdigkeit zu begründen. – Zitatende.

Auf Seite 113: Aus den uns vorliegenden Unterlagen erscheint es naheliegend, dass Dr. Georg Springer in seiner Funktion als Geschäftsführer der Bundestheater-Holding GmbH über Wissen hinsichtlich der Lage der Burgtheater GmbH, mangelhafte Buch­haltung, fehlendes IKS – also internes Kontrollsystem –, Liquiditätsschwierigkeiten et cetera verfügte, welches die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrates der Burgtheater GmbH nicht besaßen. – Zitatende.

 


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