Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll30. Sitzung / Seite 275

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ben dienen der Umsetzung von Inklusionsmaßnahmen. Und das ist nicht zum Lachen, Herr Kollege Rosenkranz, sondern das ist ernst zu nehmen. Das ist einzuklagen, das ist Gesetzestext. Das wird auch von einem Verfassungsrichter entsprechend beurteilt.

Ich gebe Ihnen recht, es ist nicht der Schritt, den wir uns erhoffen, aber es ist ein Schrittchen in die richtige Richtung, deshalb sind wir mit dabei.

Um die Ministerin vielleicht zu weiteren Taten in dieser Hinsicht zu animieren, bringe ich auch noch folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend unbefristete Wei­terführung von Sprachförderkursen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzentwurf vorzule­gen, der eine unbefristete Fortführung des Angebots an Sprachförderkursen vorsieht.

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Ein weiterer Antrag, allerdings zu meinem zweiten Thema, auf das ich gleich zu spre­chen kommen werde, lautet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zentren für Inklusi­ve Pädagogik

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzentwurf vorzule­gen, wonach die bisherigen „Sonderpädagogischen Zentren“ in „Zentren für inklusive Pädagogik“ umbenannt werden.

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(Beifall und Bravorufe bei den Grünen.)

Das wäre ein weiterer Schritt in die richtige Richtung.

Um die Begeisterung der Kollegen noch weiter anzuheizen, ein dritter Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung des Ar­tikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention

Der Nationalrat wolle beschließen

„Die Bundesministerin für Bildung und Frauen wird aufgefordert, unter Einbindung von ExpertInnen mit Behinderung eine Gesetzesvorlage zu entwerfen und dem Nationalrat vorzulegen, die im Sinne der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention die Um­wandlung der bestehenden Sonderschulen in Zentren für Inklusive Pädagogik zum In­halt hat und für alle SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf den inklu­siven Unterricht verwirklicht.“

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