Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll30. Sitzung / Seite 276

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Ich glaube, wir wären einen Schritt weiter, wenn wir das umsetzten.

Lassen Sie mich noch ein paar Worte über den Beschluss zur Verlängerung der Sprach­förderkurse verlieren! – Kein vernünftiger Mensch kann da dagegen sein. Jeder Leh­rer/jede Lehrerin berichtet, wie wichtig diese Kurse sind. Sie sind inzwischen auch eva­luiert von der Universität Wien. Es ist ganz klar, das hat die Universität Wien festge­stellt, dass die positiven Effekte eindeutig nachweisbar sind.

Weshalb wir in diesem Punkt große Probleme haben, Frau Ministerin, und deshalb auch dieser Entschließungsantrag: Warum verlängern wir das wiederum nur für zwei Jahre? Wir brauchen endlich Rechtssicherheit. Betroffen sind über 440 Pädagoginnen und Pädagogen, für diese 440 Pädagoginnen und Pädagogen verlängern wir das wie­derum nur für zwei Jahre. Wir alle wissen, wir brauchen diese Sprachförderkurse an den Schulen, die Ergebnisse sind eindeutig. Deshalb auch unser Entschließungsan­trag. Wir werden weiter dafür kämpfen, dass wir diese Kurse endlich unbefristet anbie­ten können, sodass nicht nur die Lehrerinnen und Lehrer an den Schulen, sondern auch die Eltern die Sicherheit haben, dass ihre Kinder künftig entsprechend gefördert werden und nach einer bestimmten Zeit am Regelunterricht teilnehmen können. – Dan­ke. (Beifall bei den Grünen.)

21.08


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die soeben eingebrachten Entschließungsan­träge sind ausreichend unterstützt und stehen mit in Verhandlung.

Die drei Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Harald Walser, Freundinnen und Freunde

betreffend unbefristete Weiterführung von Sprachförderkursen

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (141 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Schulaufsichts­gesetz, das Schulorganisationsgesetz, die 5. Schulorganisationsgesetz-Novelle, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Bundesgesetz über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern, das Minderheiten-Schulgesetz für das Burgenland, das Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, das Schulzeitgesetz 1985, das Privatschulgesetz, das Schulpflichtgesetz 1985, das Bildungsdokumentationsgesetz und das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz geändert werden (Schulbehördenverwal­tungsreform- und Rechtsbereinigungsgesetz 2014) (150 d.B.)

Begründung

Die Sprachförderkurse an Pflichtschulen, Polytechnischen Schulen und AHS Unterstu­fen für außerordentliche SchülerInnen, die dem Unterricht auf Grund mangelnder Kenntnis der Unterrichtssprache nicht folgen können, haben sich in den vergangenen Jahren bewährt. Das Investitionsvolumen beträgt jährlich ca. 24 Mio. Euro bzw. 440 LehrerInnendienstposten. Eine neuerliche Verlängerung der Maßnahme um lediglich zwei Jahre bedeutet weiter mangelnde Rechtssicherheit hinsichtlich dieser sinnvollen Maßnahme. Daher muss das Angebot an Sprachförderkursen für außerordentliche SchülerInnen unbefristet weitergeführt werden.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 


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