denden Schritt in Richtung einer ganztägigen Betreuung machen, denn wenn man – und da brauche ich keine Studie – die Lehrerinnen und Lehrern fragt: Was hilft den Kindern am besten, um der Sprache mächtig zu werden?, so hört man, dass es am besten ist, wenn Kinder mit Kindern zusammen sind. Es ist so: Kinder lernen von Kindern am besten.
Genauso ist es auch bei der Inklusion. Wenn Kinder wie selbstverständlich mit Kindern mit Behinderung aufwachsen, gemeinsam unterrichtet werden, ist dieses gesellschaftliche Zusammensein eine Selbstverständlichkeit. Daher müssen wir die Ängste davor nehmen, und ich meine, dass diese beiden Gesetze entsprechend sensibel sind.
Es freut mich – das möchte ich ausdrücklich betonen –, dass jene, die mit uns gemeinsam auf dem richtigen Weg sind, und zwar sowohl Grüne als auch NEOS, die das Beste tun wollen in Richtung Schulautonomie, in Richtung mehr Eigenverantwortung, in Richtung Stärkung der Schulleitungen, in Richtung Stärkung der Grundkompetenzen, in Richtung freie Gestaltung, in Richtung freie Entwicklung, auch heute mitgehen und ein Zeichen setzen im Sinne von: Jawohl, das, was in die richtige Richtung geht, wird unterstützt und wird nicht blockiert und es werden nicht einfach verschiedene Dinge herausgesucht!
Es freut mich auch, dass wir jetzt einen entscheidenden Schritt im Bereich der Inklusion machen. Das ist mehr als nur ein Schilderwechsel, das bedeutet auch eine Umstrukturierung in den einzelnen Bereichen.
Nochmals vielen Dank für diese breite Unterstützung. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und NEOS.)
21.34
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Schlusswort wird seitens der Berichterstattung keines gewünscht.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 141 der Beilagen.
Hierzu liegt ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Grossmann, Jank, Kolleginnen und Kollegen vor.
Da der vorliegende Gesetzentwurf sowie der Abänderungsantrag Verfassungsbestimmungen enthalten, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Ich werde zunächst über die vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Mag. Grossmann, Jank, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend die Verfassungsbestimmungen in Artikel 2 eingebracht.
Bei Zustimmung ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Ich stelle ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Wir gelangen sogleich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
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