Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll30. Sitzung / Seite 302

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Staates ausgegliedert werden, so handelt es sich nicht mehr um eine Verwaltung im Sinne des Artikel 148a B-VG und die Volksanwaltschaft ist nicht mehr zuständig. Das kann es jetzt aber nicht sein! Wir unterstützen hier den Antrag, die Prüfkompetenz der Volksanwaltschaft auszudehnen.

Wir haben im letzten Ausschuss auch besprochen, einen gemeinsamen Ausschuss mit dem Verfassungsausschuss zu machen. Ich habe heute auch schon diesbezüglich Ge­spräche mit dem Obmann des Verfassungsausschusses geführt, der mir sehr positiv signalisiert hat, dass wir das im Herbst noch zustande bringen können.

Ich möchte mich auch bei allen Kräften bedanken, die es schaffen, eine konstruktive, positive Lösung für die Volksanwaltschaft zusammenzubringen. Ich bin mir sicher, ge­meinsam werden wir zu einer guten Lösung kommen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

22.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Zinggl zu Wort. – Bitte.

 


22.30.07

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Frau Präsidentin! Werte Volksan­wältin! Werte Volksanwälte! Es gehört schon zum Ritus im Parlament, dass die Volks­anwaltschaft im Plenum gelobt wird – und ich möchte mich dem nicht verweigern, ich mache das auch regelmäßig –, aber mit der Ausweitung der Kompetenzen im Zusam­menhang mit der Einrichtung der OPCAT-Kommissionen, wie wir es jetzt seit einem Jahr erleben, glaube ich, können wir tatsächlich stolz sein.

Es ist schon so etwas wie ein Zeichen fortgeschrittener Demokratie, wenn die Men­schenrechte nicht nur in Sonntagsreden immer wieder beschworen werden, sondern deren Einhaltung auch geprüft und vorsorglich immer wieder präventiv kontrolliert wird, insbesondere in jenen Einrichtungen, in denen die Menschen gegen ihren Willen fest­gehalten werden und wo die Gefahr besonders groß ist, dass sie erniedrigend behan­delt werden, dass sie der Gewalt, der Folter ausgesetzt sind. Das sind vor allem Spi­täler, das sind Gefängnisse, das sind Kasernen und so weiter.

Ich denke, was jetzt mit dem erstem Bericht vorliegt, deutet darauf hin, dass sich da tatsächlich einiges tut. Es sind die unangemeldeten Stichproben, die sicher einiges da­zu beitragen, und es sind sicher auch die vielen kleinen Einzelfälle, die aufgelistet wor­den sind, mit denen eigentlich Interventionen insofern erreicht worden sind und unmit­telbare Wirkung erzielen, als sie auch – wie soll ich sagen? – vorbeugende Wirkung haben im Sinne einer Selbstzensur von Einrichtungen, die daraus lernen, dass sie sich besser ordentlich benehmen, um nicht im Volksanwaltschaftsbericht vorzukommen, wie das ja auch bei anderen Einrichtungen, die geprüft werden, so sein sollte.

Was mir im Zusammenhang mit der volksanwaltschaftlichen Tätigkeit auch gefällt, sind die zunehmenden gesellschaftspolitischen Aussagen, die getroffen werden, wenn zum Beispiel von einer zunehmenden Gefahr der Privatisierung staatlicher Gewalt die Rede ist, und Beispiele genannt werden. – Es ist, glaube ich, sehr gut, dass das Parlament hier ein Instrumentarium hat, um auf diese Entwicklungen hinzuweisen.

Lassen Sie mich zuletzt ein Anliegen noch einmal wiederholen, das mir, seitdem ich im Ausschuss bin – also seit ungefähr sieben Jahren –, ein Anliegen ist, nämlich die wei­tere Ausweitung der Kontrollmöglichkeiten und Prüfkompetenzen in Richtung ausge­gliederte Unternehmen, die im Besitz des Bundes sind oder im Sinne des Prinzips des verlängerten Arms mehr oder weniger am Staat hängen. Ich glaube, dass jede Ausglie­derung die demokratisch legitimierte Kontrolle automatisch reduziert, insbesondere die parlamentarische, und wenn Bürger und Bürgerinnen sich nirgendwo beschweren kön­nen, weil die Aufgaben, die diesen Institutionen anheimfallen sollten, nicht eingehalten


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