Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll30. Sitzung / Seite 321

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blematik: Sie werden das tragen müssen, Herr Bundesminister, wenn in den nächsten Jahren Tausende von bäuerlichen Betrieben aufhören müssen, weil sie damit nicht mehr werden leben können! – Danke. (Befall bei den Grünen.)

23.20


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Prei­ner. – Bitte.

 


23.21.04

Abgeordneter Erwin Preiner (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Herr Minister! Kolle­ginnen und Kollegen! Das aktuelle Marktordnungsgesetz fußt auf der GAP, der Ge­meinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union für die neue Förderperiode 2015 bis 2020. Es ist unserer Meinung nach ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Verteilungs­gerechtigkeit. Das möchte ich auch meinem Vorredner als Antwort mit auf den Sitzplatz geben.

Worum geht es eigentlich? – Wir wollen die Wettbewerbssituation der Landwirte in Ös­terreich für die Zukunft sichern und stärken. Wir wollen auch eine nachhaltige Siche­rung der Lebensmittelversorgung in Österreich, des Weiteren eine Sicherung der bäu­erlichen Familienbetriebe und auch eine nachhaltige Sicherung der biologischen Land­wirtschaft, des biologischen Landbaus in Österreich. Das soll mit dem neuen Marktord­nungsgesetz erreicht werden.

Welche Ziele hat letzten Endes dieses neue Marktordnungsgesetz? – Eines ist klar: Das neue Regionalfördermodell fußt auf einer EU-Richtlinie. Hier wird diese Richtlinie in Fünferschritten bis 2019 umgesetzt, sodass wir im Jahr 2019 zu einer einheitlichen Basisprämie von 284 € pro Hektar kommen werden.

Des Weiteren – und da möchte ich dezidiert erwähnen, dass es bei Weitem mehr ist als das, was es dem Anschein nach ist, mehr als eine Alibiaktion – gibt es im neuen Marktordnungsgesetz eine Kleinlandwirte-Regelung, wobei die Kleinlandwirte die Mög­lichkeit eines einfacheren Förderzugangs haben, um pro Jahr 1 250 € an Prämien zu bekommen. Auch ist es möglich, bereits ab 1,5 Hektar am Fördersystem teilzuhaben. Das hat es in der Vergangenheit in dieser Form nicht gegeben. Laut Schätzungen pro­fitieren dadurch zirka 30 000 Betriebe.

Etwas sehr Wesentliches und Zukunftsweisendes ist die Jungunternehmerförderung. Diese sichert laut Schätzung für zirka 8 000 Betriebe die Übernahmen der Betriebe für die nächste Generation. 14 Millionen € pro Jahr stehen dafür zur Verfügung. Auch das ist ein Anreiz für Quereinsteiger in den landwirtschaftlichen Bereich, in dieser Form et­was Neues und Zukunftsweisendes. Ich glaube, da haben wir einen wichtigen Schritt gesetzt.

Ich darf auch die Degression der Direktzahlungsansprüche erwähnen, die ab 150 000 € zu greifen beginnt. Hier hat die Regierungsvorlage ursprünglich 5 Prozent vorgesehen. Herausgekommen ist letzten Endes eine Degression von 100 Prozent, natürlich unter Berücksichtigung der Lohn- und Sozialkosten, denn es geht vor allem auch um die Ab­sicherung der Arbeitsplätze in strukturschwächeren ländlichen Gebieten. Hier ist jeder Arbeitsplatz wichtig, notwendig und wertvoll. Das muss bei dieser Gelegenheit auch öf­fentlich erwähnt werden.

Auch in ländlichen Regionen muss die Wertschöpfung gesichert sein. Ich habe vorhin angesprochen, dass Arbeitsplätze auch zusätzlich geschaffen werden müssen. Ländli­che Regionen bestehen nicht nur aus dem landwirtschaftlichen Betrieb allein, sondern darüber hinaus aus sehr viel mehr.

Durch die Degression wollen wir zirka 600 000 € nicht nur einsparen, sondern – und das ist auch in der Regierungsvorlage aus den Erläuterungen ersichtlich (Abg. Pirkl-


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