blematik: Sie werden das tragen müssen, Herr Bundesminister, wenn in den nächsten Jahren Tausende von bäuerlichen Betrieben aufhören müssen, weil sie damit nicht mehr werden leben können! – Danke. (Befall bei den Grünen.)
23.20
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Preiner. – Bitte.
23.21
Abgeordneter Erwin Preiner (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Das aktuelle Marktordnungsgesetz fußt auf der GAP, der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union für die neue Förderperiode 2015 bis 2020. Es ist unserer Meinung nach ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Verteilungsgerechtigkeit. Das möchte ich auch meinem Vorredner als Antwort mit auf den Sitzplatz geben.
Worum geht es eigentlich? – Wir wollen die Wettbewerbssituation der Landwirte in Österreich für die Zukunft sichern und stärken. Wir wollen auch eine nachhaltige Sicherung der Lebensmittelversorgung in Österreich, des Weiteren eine Sicherung der bäuerlichen Familienbetriebe und auch eine nachhaltige Sicherung der biologischen Landwirtschaft, des biologischen Landbaus in Österreich. Das soll mit dem neuen Marktordnungsgesetz erreicht werden.
Welche Ziele hat letzten Endes dieses neue Marktordnungsgesetz? – Eines ist klar: Das neue Regionalfördermodell fußt auf einer EU-Richtlinie. Hier wird diese Richtlinie in Fünferschritten bis 2019 umgesetzt, sodass wir im Jahr 2019 zu einer einheitlichen Basisprämie von 284 € pro Hektar kommen werden.
Des Weiteren – und da möchte ich dezidiert erwähnen, dass es bei Weitem mehr ist als das, was es dem Anschein nach ist, mehr als eine Alibiaktion – gibt es im neuen Marktordnungsgesetz eine Kleinlandwirte-Regelung, wobei die Kleinlandwirte die Möglichkeit eines einfacheren Förderzugangs haben, um pro Jahr 1 250 € an Prämien zu bekommen. Auch ist es möglich, bereits ab 1,5 Hektar am Fördersystem teilzuhaben. Das hat es in der Vergangenheit in dieser Form nicht gegeben. Laut Schätzungen profitieren dadurch zirka 30 000 Betriebe.
Etwas sehr Wesentliches und Zukunftsweisendes ist die Jungunternehmerförderung. Diese sichert laut Schätzung für zirka 8 000 Betriebe die Übernahmen der Betriebe für die nächste Generation. 14 Millionen € pro Jahr stehen dafür zur Verfügung. Auch das ist ein Anreiz für Quereinsteiger in den landwirtschaftlichen Bereich, in dieser Form etwas Neues und Zukunftsweisendes. Ich glaube, da haben wir einen wichtigen Schritt gesetzt.
Ich darf auch die Degression der Direktzahlungsansprüche erwähnen, die ab 150 000 € zu greifen beginnt. Hier hat die Regierungsvorlage ursprünglich 5 Prozent vorgesehen. Herausgekommen ist letzten Endes eine Degression von 100 Prozent, natürlich unter Berücksichtigung der Lohn- und Sozialkosten, denn es geht vor allem auch um die Absicherung der Arbeitsplätze in strukturschwächeren ländlichen Gebieten. Hier ist jeder Arbeitsplatz wichtig, notwendig und wertvoll. Das muss bei dieser Gelegenheit auch öffentlich erwähnt werden.
Auch in ländlichen Regionen muss die Wertschöpfung gesichert sein. Ich habe vorhin angesprochen, dass Arbeitsplätze auch zusätzlich geschaffen werden müssen. Ländliche Regionen bestehen nicht nur aus dem landwirtschaftlichen Betrieb allein, sondern darüber hinaus aus sehr viel mehr.
Durch die Degression wollen wir zirka 600 000 € nicht nur einsparen, sondern – und das ist auch in der Regierungsvorlage aus den Erläuterungen ersichtlich (Abg. Pirkl-
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