Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll30. Sitzung / Seite 329

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die zur Verfügung steht in dieser Debatte, nur ein paar Beispiele, die ich jetzt bringen möchte.

Die einheitliche Betriebsprämie ist wichtig, dass die in der Zukunft kommt. Jetzt wird kritisiert, dass es längere Übergangsfristen gibt. Eine der Alternativen wäre gewesen, dass die einzelnen Bundesländer eine Region bilden. Wir haben es geschafft, wir ha­ben uns dazu durchgerungen, dass Österreich eine Region ist. Einzelne Bundeslän­der, das hätte bedeutet, dass in Oberösterreich nach wie vor 322 € pro Hektar ausbe­zahlt worden wären und in Tirol 106 € pro Hektar. Ich glaube, das wäre auch nicht erstrebenswert gewesen. Deshalb meine ich, dass es vernünftig ist, dass wir diesen Kompromiss hinsichtlich Übergangsfristen gefunden haben. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe.)

Die zweite Sache, die ich ansprechen möchte, sind die Almen. Es ist wichtig, dass wir in diesem Marktordnungsgesetz festlegen, dass es in Zukunft ein Verdichtungsmodell für die Almen gibt, das bei 20 Prozent für die einheitliche Betriebsprämie liegt. Es ist auch wichtig, dass wir bei der Ausgleichszulage eine Verdichtungsmodell haben, das 75 Prozent beträgt. Und es ist ein großer Wunsch von mir, dass wir auch beim ÖPUL, nämlich bei der Alpungsprämie, ein Verdichtungsmodell mit den 75 Prozent schaffen, denn nur dann ist das System kompakt und durchgängig.

Ein entscheidender Fortschritt liegt im § 8i, wo wir eine wichtige Regelung beschließen, um Fairness in die Almdiskussion zu bringen. Wir haben ja bereits in einem ersten Durchgang die Möglichkeit geschaffen, dass die Kammern die Sorgfaltspflicht der An­tragsteller bestätigen. Und diese Bestätigungen werden jetzt im Einzelfall beurteilt und abgearbeitet und letztendlich in den nächsten Monaten auch in den Berechnungs­durchgängen untergebracht.

Aber es ist jetzt auch so, dass generell in Bezug auf die sogenannten Almauftreiber die Möglichkeit besteht, dass deren Sorgfaltspflicht bestätigt wird, wie das schon von Vor­rednern angesprochen wurde. Ich darf mich bei Herrn Bundesminister Rupprechter da­für bedanken, dass er da die Initiative ergriffen hat. Ich darf mich aber auch bei jenen Abgeordneten bedanken, die diesem Gesetzentwurf dann zustimmen werden.

Und dazu noch ein wichtiges Detail am Rande: dass bei Altfällen eine Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt werden kann.

Die Umsetzung liegt dann letztendlich bei der AMA.

Das große Lob, Herr Bundesminister, kommt dann, wenn die Bauern die Bescheide in der Hand und das Geld am Konto haben und damit ein ganz wesentlicher Punkt wieder geschaffen worden ist, dass wir eine flächendeckende Bewirtschaftung durch bäuerli­che Familienbetriebe auch in Zukunft absichern können. (Beifall bei der ÖVP.)

23.54


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Königsberger-Lud­wig. – Bitte.

 


23.54.48

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, Ziel einer nachhaltigen Landwirtschaft muss es in erster Linie sein, den Konsumentinnen und Konsumenten hohe Qualität zu bieten, Lebensmittelsicherheit zu bieten und auch Vielfalt zu gewährleisten. Ich glaube, da sind wir alle einer Meinung.

Zum Zweiten muss es das Ziel einer nachhaltigen Landwirtschaft sein, auch die Kul­turlandschaft so schön zu halten, wie wir sie alle kennen. Ich glaube, auch diesbezüg­lich sind wir alle einer Meinung.

 


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