Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 57

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„Österreich braucht also eine Art zweite Aufklärung. Polemiker meinen, dass das für Österreich ohnedies die erste wäre. Im Gegensatz zum 18. Jahrhundert müsste es statt gegen absolut regierende Monarchen und die allmächtige Kirche gegen Parteien, Kammern und allzu selbstherrliche Landesfürsten gehen.“

Bekanntlich können „Landesfürsten“ jede Menge Geld ausgeben, das sie nicht ein­heben müssen. Haftungen für Landesbanken zu übernehmen, die die finanzielle Kapazität des jeweiligen Haftungsgebers bei Weitem übersteigen ist ein weiteres Beispiel wie gelebter Föderalismus in Österreich aussieht. Der Österreich Konvent konnte leider keine Ergebnisse liefern. Umso mehr benötigt Österreich dringend eine Neu-Ordnung der Kompetenzverteilung. Die Einberufung eines Föderalismuskonvents ist das Gebot der Stunde. Starke Regionen und eine gut funktionierende Subsidiarität hängen unwiderruflich mit Rechten und Pflichten zusammen. Föderalismus darf keine Einbahnstraße sein.

Die Finanzierung der Länder kann nicht weiter dem Prinzip folgen, dass der Bund Steuern einnimmt und die Länder, offenbar risikolos, ausgeben. Dem unglaublichen Treiben aber weiter einfach zuzusehen, ist unverantwortlich und letztendlich zukunfts­gefährdend.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die notwendigen legistischen und adminis­trativen Vorbereitungen zur Einsetzung eines Föderalismuskonvents nach dem Vorbild des Österreich-Konvents der XXII. Gesetzgebungsperiode zu treffen. Dieser soll ein Konzept zur Neuordnung des Föderalismus in Österreich ausarbeiten. Insbesondere soll sich dieser mit der Neuregelung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern in Gesetzgebung und Vollziehung und mit der Ausgestaltung der Finanzierung der Bundesländer samt Ermöglichung von Gebietskörperschaftsinsolvenzen zu befassen.“

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Noch einmal, Frau Abgeordnete Meinl-Reisin­ger: Es geht nicht darum, ob Sie ein Bundesregierungsmitglied kritisieren, sondern es geht darum, was hier im Haus rechtens ist. Nur das habe ich eingefordert! (Zwischen­rufe der Abgeordneten Meinl-Reisinger und Brosz.)

Jetzt noch einmal: Wir befinden uns heute in einer Sondersitzung. Ich habe als Präsidentin innerhalb von sieben Werktagen diese Sondersitzung festzulegen. Wir können es uns aussuchen: Suchen wir einen Termin, zu dem alle Fraktionen kommen können, oder suchen wir einen Termin, zu dem die Regierungsmitglieder kommen können. Und es ist immer wieder vereinbart gewesen, dass bei den Sondersitzungen natürlich auf jenes Regierungsmitglied zugegriffen wird, an welches die Dringliche Anfrage gerichtet ist. Und nur das habe ich klargestellt

Ich hoffe, dass es auch in Zukunft dabei bleibt, denn sonst werden Sondersitzungen sehr, sehr schwer organisierbar werden.

Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Mag. Unterrainer. – Bitte.

 


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