Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 85

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hat. Aber dass es dann von solchen Pleiteländern eben keinen Jugendtausender mehr geben kann und kein Müttergeld und andere Extras, das steht für mich außer Frage. Solche Dinge gehören klargestellt.

Wenn die Bundesregierung jetzt nichts unternimmt, um ein solches Insolvenzrecht für Länder zu schaffen, dann nimmt sie ein riesiges Versäumnis in Kauf. Wie so oft im Leben geht es nämlich darum, aus Schaden klug zu werden. Wir haben jetzt in mehreren Fällen Schaden erlitten: Wir haben in Salzburg Schaden erlitten, wir haben in Kärnten Schaden erlitten, wir haben voraussichtlich in Linz Schaden zu verkraften. Scha­den gibt es an allen Ecken und Enden, aber jetzt müssen wir auch überlegen, was das heißt und was man tun kann, damit kein zusätzlicher Anreiz gesetzt wird, dass weitere solche Fälle eintreten.

Da frage ich jetzt Sie: Worauf wartet die Bundesregierung hier eigentlich noch? (Beifall bei den NEOS.)

18.23


Präsident Karlheinz Kopf: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Dr. Brandstetter zu Wort gemeldet. Herr Bundesminister, die Redezeit soll 10 Minuten nicht überschreiten. – Bitte.

 


18.24.02

Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Sehr geehrter Herr Prä­sident! Hohes Haus! Ich beziehe mich auf die an mich gerichtete schriftliche Anfrage vom 24. April des Jahres, die wir auch fristgerecht beantwortet haben und zu der jetzt Ergänzungen gewünscht wurden.

Die Frage bezieht sich ausschließlich darauf, ob ein Insolvenzrecht für Gebietskörper­schaften geplant wäre; wenn ja, in welcher Form, wenn nein, warum nicht.

Dazu darf ich Folgendes festhalten: Selbstverständlich hat man sich auch in meinem Haus, insbesondere im März, Gedanken darüber gemacht, wie es denn mit der Mög­lich­keit einer Insolvenz einer Gebietskörperschaft aussehen würde.

Ich sage unumwunden, dass ich anfangs, am Beginn dieser Überlegungen aus rein juristischer Sicht diesem Gedanken einer Insolvenz der Bank sehr viel abgewinnen konnte. Aber dann hat man sich näher überlegt, welche Konsequenzen so eine Insol­venz für den Haftungsträger, das Bundesland Kärnten, haben würde oder aus jetziger Sicht gehabt hätte.

Aufgrund dieser Bedenken hat sich die Bundesregierung einstimmig dazu entschlos­sen, eine Insolvenz jedenfalls zu vermeiden, woraus auch resultierte, dass es keinen Bedarf gab, Vorkehrungen für allfällige legistische Maßnahmen im Hinblick auf einen Regelungsmechanismus für die Insolvenz einer Gebietskörperschaft zu treffen.

Aber ich möchte für das tiefere Verständnis schon auf einige Aspekte hinweisen, die im Zusammenhang mit einer Insolvenzregelung für eine Gebietskörperschaft zu beachten wären. Man darf nicht vergessen, dass eine Gebietskörperschaft wie ein Bundesland auch entsprechende legistische Aktivitäten entfaltet. Das heißt, wir sind hier jedenfalls in einem Grenzbereich zwischen der Länderautonomie, letztlich auch dem Verfas­sungs­recht und den Möglichkeiten, hier insolvenzrechtlich vorzugehen. Das spießt sich an allen Ecken und Enden.

Ich möchte nur ein, zwei Details nennen, die besonders plakativ sind: Wenn man bedenkt, dass etwa auch die Bediensteten einer Gebietskörperschaft, eines Landes im Falle einer Insolvenz durch den Insolvenzentgeltsicherungsfonds nicht abgesichert sind, dann kann man sich alleine an diesem Beispiel ausmalen, welches Chaos entstehen würde, sollte tatsächlich eine Gebietskörperschaft in die Insolvenz geschickt


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