Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 92

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ist – oder zumindest der Großteil davon –, wird der Steuerzahler auszubaden haben. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der NEOS.)

18.48


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Lugar. – Bitte.

 


18.48.39

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Bevor ich zur Sache spreche, möchte ich kurz auf die Ausführungen von Frau Kollegin Tamandl eingehen, die den Umstand, dass ein Klubobmann abgelöst wird, als Unfähigkeitsbeweis bezeichnet hat. Da will ich Herrn Kollegen Kopf von der ÖVP in Schutz nehmen, er hat sich diese unflätigen Beschimpfungen nicht verdient (Zwischenrufe der Abgeordneten Schöneg­ger, Schmuckenschlager und weiterer Abgeordneter der ÖVP), ich habe ihn als sehr guten Klubobmann in Erinnerung. – Das einmal dazu. (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der NEOS.)

Zweitens: Wenn der Kollege von der SPÖ hier behauptet, dass die Krankenhäuser verkauft worden wären, wenn Kärnten in Konkurs gegangen wäre, dann sagt er ganz eindeutig die Unwahrheit. Es gibt ein gutes Buch von Kenneth Rogoff, der Finanz­katastrophen in 600 Jahren untersucht hat, und es gibt keinen einzigen Beweis dafür, dass jemals im Zuge des Konkurses eines Landes ein Spital verkauft worden wäre.

Das ist also eine glatte Unwahrheit, die hier verbreitet wird, und da geht es einfach nur darum, Angst zu schüren und eine Entscheidung zu rechtfertigen, die falsch war und nur deshalb getroffen wurde, um Raiffeisen und den Hypo-Haftungsverbund zu ent­lasten; das wurde dem Steuerzahler umgehängt. Nur um diese Entscheidung zu rechtfertigen, wird immer wieder das Gespenst der Insolvenz angeführt. Das ist aber falsch.

Wenn ein Privater in Konkurs geht, dann hat er ein Problem. Wenn aber ein Land in Konkurs geht, dann hat der Gläubiger ein Problem. Das ist in der Geschichte immer so gewesen, und das wird sich auch beim Land Kärnten nicht ändern, und zwar deshalb, weil die Gläubiger keinen Durchgriff haben. Die haben kein Durchgriffsrecht auf das Vermögen des Landes. Wie soll denn das rechtlich funktionieren?

Natürlich, wenn wir jetzt eine Konkursordnung machen, ist die Frage, was da drin­stehen wird. Da könnte es natürlich sein, dass hier auch Vermögenswerte verwertet werden. Aber so wie es derzeit läuft, und da können Sie weltweit schauen, wohin Sie wollen, hat der Gläubiger überhaupt keine Chance, auf Vermögenswerte zuzugreifen. Und das ist der Punkt.

Wenn der Herr Justizminister sagt, er war ein großer Freund des Konkurses, dann fragt man sich: War er da fehlgeleitet oder hat er nicht darüber nachgedacht, bevor er dieser Meinung war? Oder war es andersrum so, dass das auch wirklich dem entsprochen hat, was er wirklich glaubt und denkt, und dann nachher die Regierung in Form einer politischen Entscheidung genau das Falsche getan hat, um jene zu schützen, die in Österreich anscheinend schützenswerter sind als der Steuerzahler, nämlich Raiffeisen und das Land Niederösterreich, das da mit unserem Onkel Erwin besonders in die Ziehung gekommen wäre? Das ist der Punkt.

Wenn man hier eine Konkursordnung fordert, dann meine ich, selbstverständlich wäre das eine gute Sache, aber da kommt auch nicht viel mehr heraus. Was wollen Sie denn machen? Wollen Sie die Kindergärten privatisieren oder wollen Sie den Wörther­see verkaufen oder die Spitäler zusperren und privatisieren? Was wollen Sie denn machen?

All das wird nicht funktionieren. Und letztlich wird nur eines sichtbar, und das wollen Sie auch nicht, dass es sichtbar wird, nämlich dass sich die Gläubiger warm anziehen


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