Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 63

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Ich werde, wenn ich jetzt ein bisschen überziehe, dann in der Rede betreffend die Pe­tition auf diese Minuten verzichten, aber diese Reaktion auf Klubobmann Lopatka war das schon wert, weil wir ja immer noch den Rest Diskurs pflegen wollen.

Die wirkliche Geschichte, auch wenn er immer Holub zitiert, hat er dann aber trotzdem weggelassen. So hat der Kärntner Untersuchungsausschuss zweimal keinen einzigen Akt von den Bundesbehörden bekommen, keinen einzigen Akt von der Finanzmarkt­aufsicht, von der Notenbank – natürlich immer mit ein paar Paragraphen garniert. Mit geradezu verhöhnenden Briefen auch vom Finanzministerium – unter dem Vorvorgän­ger allerdings – ist er abgeschasselt worden, und jetzt wollen Sie sich auf seinen Be­richt beziehen.

Er sagt ohnehin nichts anderes, als dass bis zur Notverstaatlichung in Kärnten alles schiefgegangen ist, was schiefgehen kann – ja, recht hat er –, aber ob das dann richtig war, was 2008 und 2009 passiert ist, als wir die ersten Milliarden dort hineingeschoben haben, schon als sie noch den Bayern gehört hat – das ist doch der Irrsinn! –, obwohl man wusste, dass das schon längst keine seriöse Bank mehr ist, sondern das Gegen­teil davon, nämlich eine pyramidenspielende Mafiakiste?!

Deshalb ist es auch – jetzt kommen wir einmal zum Gegenstand des heutigen Geset­zes – so wichtig und wesentlich, dass wir diese Investoren und Gläubiger gerade aus der Zeit von 2003 bis 2007 nicht schützen. Das ist ja der Punkt: die sind nicht gut­gläubig! Viele haben es damals schon gewusst, die es hätten wissen können – fast alle –, aber jene, die es hätten wissen müssen, die sind nicht mehr zu pardonieren, und Investoren, die mit Milliarden in diese Bank hineingehen, allemal: Die müssen wis­sen, was sie tun.

Damals schon haben im Übrigen Parteiobleute der ÖVP wie Wurmitzer und Lexer, wer sich noch an sie erinnert – die sind dann aber geschasst worden –, darauf aufmerksam gemacht, dass sie bei dem Ding nicht mehr mitspielen wollen. Die Geschichte war, Schwarz-Blau musste weitergehen, und Schüssel hat nicht die Haftungen abserviert, sondern die Landeshauptleute der ÖVP. So war es doch! Also wenn sogar die das ka­piert haben, hätten es die Investoren schon längst kapieren müssen, wo die Reise hingeht. Und jetzt wollen Sie denen – und jetzt reden wir einmal über die wirkliche Di­mensionen – 12 Milliarden € nachtragen?

Um das jetzt einmal auseinanderzuklauben: Es gibt mindestens drei Gruppen, auch hier im Haus – deshalb hätte das Gesetz gar keine Mehrheit, aus welchen Motiven im­mer. Es gibt also drei Gruppen:

Es gibt den Raiffeisen-Sektor – da passt der Begriff „Sektor“ besonders –: Die wollen aus jetzt nicht auszuführenden, aber naheliegenden Gründen, dass der Steuerzahler überhaupt alles zahlt. Seis drum!

Es gibt welche, die ein bisschen etwas vom Steuerzahler abhalten wollen, dafür aber maximales Risiko in Kauf nehmen: Das ist der Versuch – den ich jetzt so einordne – des Herrn Finanzministers.

Schließlich gibt es jene, die nicht nur 900 Millionen € für den Steuerzahler zurückholen wollen, sondern bei 12 Milliarden € ansetzen, wenn wir nur bei den durch Kärnten be­hafteten Anleihen bleiben, und das einfach über den Weg des jetzigen Rechtsinstru­mentariums gehen, nämlich einer geordneten Insolvenz mit Gläubigerbeteiligung, dann aber über alle 12 Milliarden €, von mir aus auch über 15 Milliarden €.

Jetzt kann man natürlich trefflich darüber streiten: Geht das, geht das nicht? – Ja, da ist auch ein Restrisiko dabei, aber wir sagen, es geht. Wir haben auch das Experten­hearing gehabt, wo ausreichend Argumente dafür gefunden wurden.

Den Weg, den Sie gehen wollten und den Sie jetzt ein bisschen abschwächen, indem Sie das Risiko mit dem Gesetzesschafott regeln, für diese ganz kleine Gruppe, das ist


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