natürlich immer das Einfachste, was die Restgläubiger betrifft, die ohnehin ungeschoren bleiben – nach der Rechnung bleiben ja Gläubiger für 11 Milliarden locker ungeschoren. Da habe ich wenig Risiko, weil dabei das ganze Steuergeld dorthin geht. – Na super für den Steuerzahler! Deshalb ist es so wichtig, dass das hier wieder klar wird: Es bleibt die immer noch fast teuerste Lösung für den Steuerzahler, die mit diesem Gesetz angestrebt wird. Das ist der Punkt.
Aus diesem Grund glauben wir, dass die Insolvenz die richtigere Vorgehensweise ist, denn diese Investoren hätten wissen müssen, worauf sie sich einlassen.
Und was die Kärntner Landeshaftungen anlangt: Ja mei, rechtlich ist das sicher sehr kompliziert, ja, aber auch da gibt es viele unterschiedliche Meinungen. Es ist überhaupt nicht einsehbar, dass da sofort durchgegriffen werden kann, das stimmt so nicht. Und selbst wenn: Es ist dort nichts zu holen!
Der Punkt ist ja, es musste jeder wissen, dass das immer Lufthaftungen waren, wenn die Haftungssumme nur für die Hypo das Zehnfache des Landesbudgets ausmacht. Es ist undenkbar, dass das je irgendwie einmal einen realen Gehalt bekommen kann. Und so ist es denn auch! Wir sehen es ja: So ist es denn auch!
Wenn Sie schon – und das ist jetzt wirklich zur Empörung gereichend – immer so argumentiert und in die Richtung geschielt haben, warum haben Sie dann kein Insolvenzrecht für Bundesländer geschaffen oder das Bankeninsolvenzrecht, wozu wir uns hier schon committed haben? – Das haben Sie nicht!
Was das Insolvenzrecht für Bundesländer angeht – von dem ich behaupte, wir bräuchten es gar nicht –, wird Bruno Rossmann einen entsprechenden Antrag einbringen, damit wir das wenigstens in den nächsten Monaten auf die Reise bringen. 2009, eine Woche vor dieser angeblichen Notverstaatlichung – wir sagen ohne Not –, habe ich den Antrag hier schon gestellt. Wer hat ihn abgelehnt? – Die Regierungsparteien, wer denn sonst?! Dann hätten Sie diese Ausrede nicht mehr. Ich halte sie sowieso für faul, aber es soll Ihnen auch dieser Weg abgeschnitten werden, also: Beschließen wir das doch! Oder wir gehen nach der jetzigen Rechtsordnung vor und machen das so wie bei den Gemeinden. Da gibt es eine Rechtspraxis, dass die notwendigen Leistungen natürlich erhalten bleiben.
Im Übrigen: Was wird denn passieren? – Jetzt komme ich abschließend zu den Hearing-Ergebnissen: So weit wird es ja gar nicht kommen! Die Bank zahlt nicht. Ja, das löst irgendwann einmal den Insolvenzfall aus, aber vielleicht nicht gleich, indem wir sie nämlich – genau wie die Europäische Union schon vorgegeben hat und wo sich in unserem Bankwesengesetz ein Anknüpfungspunkt findet – einmal ein Jahr unter Geschäftsaufsicht stellen. Da werden alle Gläubiger – nicht nur die für die 890 Millionen, sondern alle Gläubiger! – aus dem Bau kommen und sich melden, denn die wollen ja auch auf ihr Geld schauen. Hören Sie auf Gutachter Kleiner! Den sogenannten – aus meiner Sicht ja nicht schützenswerten – Investoren ist es allerweil noch immer lieber, relativ rasch 60 bis 70 Prozent der Forderung zu haben, als langfristig darauf zu warten, ob sie sich in einem zehnjährigen Rechtsstreit überhaupt durchsetzen. Das ist der Unterschied, und das ist auch wirtschaftlich vernünftig, nur das wird von der Regierungsspitze verweigert.
Ich weiß, dass Sie mit dem Hybridmodell in diese Richtung sozusagen positiv geliebäugelt, spekuliert haben, Herr Finanzminister, aber dieser Weg ist Ihnen abgeschnitten worden – einerseits von Gruppen in der ÖVP und andererseits ausgerechnet von den Sozialdemokraten, die immer gegen die Banken plakatieren. Und da stehen wir jetzt.
Also ist die Sache zu diesem Gesetz völlig klar: Insgesamt nehmen wir für einen ganz kleinen Teil der Gläubigerbeteiligung fast das gleiche Risiko, von dem Sie sonst immer behaupten, damit wäre die andere Lösung behaftet – ärger noch, denn da wird per
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