Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 67

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Ich möchte heute insbesondere zwei Gläubigergruppen beleuchten, die aus irgendei­nem Grund offenbar außen vor gelassen werden, zumindest in diesem Gesetz: die Bayern und die Kärntner.

Eigentlich müssten Sie doch schon längst durch das Eigenkapitalersatzrecht die baye­rischen Gelder in österreichische umgewandelt haben (Abg. Fekter: Ist doch längst an­gebracht! 2012 haben wir das gemacht! 2012 haben wir das schon gemacht! Sie ver­schlafen das! Bei jeder Rede ...! So ein Blödsinn! Wir haben das 2012 schon erledigt!), und es ist bis dato nichts geschehen. Warum ist das noch immer nicht passiert? Wis­sen Sie warum? – Schauen Sie sich einmal den Kaufvertrag an, da steht Folgendes drinnen:

Wenn „(....) die Lebensfähigkeit der Bank nicht mehr gewährleistet ist, wird der Bund die BayernLB rechtzeitig im Vorhinein verständigen und stellt der Bund auf Verlangen der BayernLB die Rückzahlung der zu diesem Zeitpunkt aushaftenden Darlehen und Kreditlinien der BayernLB an die Bank sicher.“

Offenbar ist deshalb dieses Problem noch nicht gelöst: Die Bayerische Landesbank hat die Bundesgarantie der Republik. (Beifall beim Team Stronach.)

Zur gleichen Zeit, als das vereinbart wurde – das muss man auch sagen –, gab es in Deutschland Nachhaftungen der Eigentümer von Landesbanken, das heißt, eine Nach­schusspflicht mittels Eigenkapital, bei uns war es genau umgekehrt. Wie kann man derart verhandeln? Das fragt sich, glaube ich, jeder Steuerzahler. (Beifall beim Team Stronach.)

Und wie ist das mit diesem Herrn Pinkl? – Ein Polizeibericht erhebt massive Vorwürfe gegen führende Mitglieder der BayernLB und Herrn Pinkl, den damaligen Chef der Bank. Sie sollen schon lange von dieser miserablen Lage der Hypo gewusst haben, und deshalb planten sie auch, die Bank möglichst rasch an Österreich loszuwerden. Herr Pinkl kassierte anscheinend dafür einen Bonus von 1,8 Millionen € Prämie – ein Bankenmanager, der im Übrigen sein Können schon unter Beweis gestellt hat: Er war ja auch in der ÖVAG und in der Kommunalkredit sehr aktiv, und auch diese wurden, wie wir wissen, notverstaatlicht. Nicht nur deshalb wiederhole ich meine Forderung: Her mit dem Untersuchungsausschuss! (Beifall beim Team Stronach.)

Zur zweiten Gruppe: Was ist mit den Kärntnern und diesem aus den Verkaufserlösen dotierten Zukunftsfonds? – Sie kommen im Gesetz gar nicht vor. Selbstverständlich muss der Kärntner Zukunftsfonds zur Schadensminderung beitragen, da bin ich natür­lich mit dem Herrn Finanzminister einer Meinung, aber warum hat man das nicht gleich im Gesetz festgelegt?

Die größte Chuzpe dabei ist im Übrigen, dass die Kärntner Politiker noch Haftungs­provisionen in Millionenhöhe kassiert haben für eine Haftung, für die sie im Normalfall niemals geradestehen können. Da frage ich, vielleicht findet sich auch der eine oder andere in unserem Parlament, der sich bereit erklärt, für die Schulden der gesamten Republik zu haften? Oder vielleicht gibt es unter Ihnen, sehr geehrte Steuerzahler vor dem Fernseher oder hier im Haus, den einen oder anderen, der bereit ist, zu haften – wohl wissend, dass er ohnehin nicht haften muss. (Abg. Rädler: Wahnsinn!) Bitte ge­ben Sie Ihre Bankverbindung der Regierung bekannt, Sie bekommen womöglich eine Haftungsprovision. (Beifall beim Team Stronach.)

Dass Sie, sehr geehrte Regierungsvertreter, nicht gut wirtschaften können, beweisen Sie den Bürgern Jahr für Jahr, weil Sie immer mehr ausgeben als einnehmen, und dann stopfen Sie die Budgetlöcher einfach durch neue Steuern. Jetzt ist es aber an der Zeit, diverse Machenschaften aufzudecken, die nicht unter die Kategorie Nicht-Wirt­schaften-Können fallen. Bitte lassen Sie den Untersuchungsausschuss zu!

 


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