Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 66

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Der zweite Bereich dieses Gesetzes betrifft die ehemaligen Eigentümer. Da werden die Bayern mit noch einmal 800 Millionen €, sage ich einmal, zu den 3 Milliarden €, die sie ohnehin schon eingezahlt haben – beziehungsweise waren es über 3 Milliarden € –, quasi zur Kasse gebeten, und es gibt noch Rechtsstreitigkeiten, dass diese Summe auf bis zu 6 Milliarden € wachsen könnte. Wenn das stimmt, was in Medien kolportiert wird, nämlich dass es da Sideletters gegeben hat, dass da seitens der Bayerischen Landes­bank wirklich betrogen wurde, dann erhöht das nur die Möglichkeiten, eben diesen Beitrag der Bayern – die bereits über 3 Milliarden € einbezahlt haben und die jetzt noch 800 Millionen, sage ich einmal, per Gesetz einzahlen müssen – auf bis zu 6 Milliar­den € zu steigern, was für den Steuerzahler eine wirklich gute Nachricht wäre.

Der dritte Teil dieses Gesetzes betrifft die Nachranggläubiger, und das ist das, was am heftigsten debattiert, diskutiert wird, nämlich die Frage, ob Nachranggläubiger jetzt per Gesetz enteignet werden können. – Das ist etwas, wo man sagen muss, die politische Intention ist relativ einfach, nämlich möglichst budgetschonend oder für den Steuerzah­ler schonend Leute einzubeziehen, die mitzahlen, ohne dass deswegen gleich die Re­putation Österreichs auf dem Spiel steht und damit das Ganze am Ende des Tages teurer wird, als die kurzfristige Entlastung bringen würde. Das ist die politische Inten­tion dahinter – die unterstützen wir natürlich, die sollten eigentlich alle hier im Haus unterstützen. Unklar ist – und das wurde auch im Ausschuss diskutiert –, ob diese Lö­sung rechtlich hält.

Ich habe jedenfalls den Eindruck, dass sich die Experten vom Finanzministerium und vom Justizministerium wirklich Mühe gegeben haben, hier eine Lösung auf den Tisch zu legen, die auch rechtlich halten wird. Ob sie am Ende des Tages hält, werden wir sehen, aber die politische Motivation dahinter unterstützen wir jedenfalls, nämlich mög­lichst viele Gläubiger zu beteiligen, ohne die Reputation Österreichs aufs Spiel zu setzen, ohne deswegen quasi den kurzfristigen Gewinn durch den langfristigen Verlust zu ersetzen.

Insofern sind wir froh, dass es endlich zu dieser Bad Bank kommt. Nicht nur Werner Kogler, nein, auch die SPÖ, und zwar eigentlich schon vor Abgeordnetem Kogler – An­dreas Schieder war der Erste, der das auch in der Öffentlichkeit gesagt hat – wollte schon seit drei Jahren diese Bad Bank und diese Abwicklungslösung. Jetzt beschlie­ßen wir sie, das halten wir für richtig. Wir halten für richtig, dass auch die ehemaligen Eigentümer möglichst ihren Beitrag leisten, und drittens halten wir es auch – jedenfalls politisch – für richtig, die Gläubiger möglichst zu beteiligen, ohne die Reputation Öster­reichs zu beschädigen. Deswegen unterstützen wir dieses Gesetz. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.33


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Klubobfrau Dr. Nachbaur. – Bitte.

 


12.33.39

Abgeordnete Dr. Kathrin Nachbaur (STRONACH): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Regierungsvertreter! Liebe Kollegen im Hohen Haus! Sehr geehrte Fern­sehzuseher und Steuerzahler! Als Erstes erlaube ich mir, ganz kurz Folgendes anzu­merken: Die Gesundheit ist das Allerwichtigste im Leben. Wenn man gesund ist, kann man wirklich dem lieben Gott dankbar sein, und falls Sie zusehen, Frau Präsidentin Prammer: Wir wünschen Ihnen von ganzem Herzen das Beste für Ihre Genesung! (All­gemeiner Beifall.)

Zum Thema Hypo: Ich habe schon oft gesagt, dass ich es grundsätzlich sehr begrüße, wenn man die Gläubiger miteinbezieht und nicht den Steuerzahlern die gesamte Last umhängt, aber ich glaube, die vorgeschlagene Lösung wird rechtlich nicht halten. Es erscheint einfach willkürlich, manche Gläubiger zu beteiligen und andere nicht.

 


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