Vor einigen Monaten, im Jänner des heurigen Jahres, hat Finanzminister Dr. Spindelegger das Management des freiheitlichen Hypo-Desasters übernommen, die Position der Feuerwehr sozusagen. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Bereits am 18. März konnte auf Basis der Ausarbeitungen der Taskforce rund um die OeNB, Gouverneur Dr. Nowotny und einige Experten eine politische Vorgabe im Ministerrat beschlossen werden, die eine Insolvenz ausgeschlossen hat und die die Weichen in Richtung Abbaugesellschaft gestellt hat. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Pirklhuber.) Noch am selben Tag, wir erinnern uns, informierte die Regierung die Abgeordneten im Hohen Haus.
Das, meine Damen und Herren, war eine erste ganz, ganz wichtige Entscheidung zum Schutz der Steuerzahler und zum Schutz der Republik, denn eine Insolvenz der Hypo und in der Folge des Bundeslandes Kärnten hätte – wir alle wissen das, wenn wir ehrlich sind – unüberschaubare und unkalkulierbare Folgen gehabt. (Zwischenruf des Abg. Kickl.)
Gestatten Sie mir einen Exkurs: Wenn gestern, nach Monaten, nach Jahren der Diskussion, vier Experten plötzlich gemeint haben, dass die Haftungen des Landes Kärnten rechtlich nie existiert hätten, dann kann man das wahrscheinlich nur damit entschuldigen, dass es offenbar auch Experten gibt, die schon etwas urlaubsreif sind. (Abg. Walter Rosenkranz: Das ist unerhört! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Meine Damen und Herren! Nunmehr liegen die gesetzlichen Grundlagen für den Abbau der Hypo Alpe-Adria-Gesellschaft vor. Es geht in erster Linie darum – das ist, glaube ich, unser gemeinsames Interesse im Sinne der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler –, die vorhandenen Aktiva zu möglichst guten Konditionen und Bedingungen zu veräußern.
Was sind die Folgen der heute vorliegenden Gesetzesmaterien? – Ich möchte sie in vier Punkte gliedern, und dabei sind einige Differenzierungen notwendig – schwierig in der Politik, aber notwendig.
Erstens: Die Abbaueinheiten können im Herbst mit der Verwertung der Aktiva beginnen, und dies wird die Staatsschulden sukzessive entsprechend verringern.
Zweitens: Die Bayern verlieren durch den Schnitt der Gesellschafterdarlehen durch das Sanierungsgesetz unmittelbar 800 Millionen €. Dies reduziert die Last der Steuerzahler.
Drittens: Die Nachrangkapitalgläubiger verlieren rund 890 Millionen €, und – zugegeben – mehr als ein Schönheitsfehler ist zweifellos, dass rund 10 Prozent, das sind etwa 85 Millionen €, sogenannte mündelsichere Anleihen davon betroffen sind.
Dazu darf ich in Erinnerung rufen, dass ich schon in meiner letzten Rede bei der Sondersitzung vor ein paar Wochen gesagt habe, dass wir nicht verhehlen dürfen, dass dieser Haircut oder, wie ich ihn sehr oft bezeichne, Headcut natürlich durchaus kritische Folgen für den Finanzplatz mit sich bringen kann.
Auch bei dieser Maßnahme hat Herr Dr. Spindelegger – und das hat der Finanzminister, glaube ich, deutlich kommuniziert – die Steuerzahler im Auge, allerdings um den Preis einer gewissen Irritation der Finanzmärkte. Wir wissen, das Vertrauen und die Berechenbarkeit der Politik in unserem Land sind ganz wesentlich für die Qualität des Wirtschaftsstandortes Österreich. Daher müssen wir an dieser Stelle der Bundesregierung schon auch den Auftrag mitgeben, international klar zu kommunizieren, dass die gewählte Vorgehensweise eine absolute Sondermaßnahme, abgezirkelt auf den Fall Hypo, darstellt, und gleichzeitig alles zu tun, um den Wirtschafts- und Finanzstandort Österreich zu stärken. (Beifall bei der ÖVP.)
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