und vor den Bildschirmen! Wir haben jetzt wieder sehr viel Polemik und Schuldvorwürfe gehört. Ja, es waren auch Sachbeiträge dabei, aber aus meiner Sicht viel zu wenige. Daher möchte ich vorschlagen: Ersparen wir uns die Polemik überhaupt in dieser Sache und verlagern wir die Schuldvorwürfe dorthin, wohin sie gehören, nämlich in den Untersuchungsausschuss! (Beifall bei NEOS, FPÖ, Grünen und Team Stronach.)
Der Untersuchungsausschuss ist das geeignete Instrument, um diese gegenseitigen Schuldvorwürfe aufzuklären. Ersparen wir uns das hier im Plenum, machen wir es im U-Ausschuss! Spätestens morgen haben Sie – das sage ich den Kollegen und Kolleginnen von SPÖ und ÖVP – wieder die Gelegenheit, zuzustimmen. (Abg. Eßl: Wieso machen wir es nicht gleich da?)
Wir NEOS sind auch mit dem Anspruch, mit der regelmäßigen gegenseitigen Beschädigung aufzuhören, in die Politik gegangen, zwar kritisch zu sein, sachlich zu kritisieren, wenn es notwendig ist, aber vor allem konstruktiv zu sein, unsere konstruktiven Lösungsvorschläge in der Sache einzubringen. Daher haben wir im Mai, ich erinnere daran, eine Insolvenzrechnung vorgelegt, um das Horrorszenario zu widerlegen. (Zwischenruf des Abg. Rädler.)
Das war notwendig, weil es die Bundesregierung nicht gemacht hat und weil wir einen konstruktiven Beitrag leisten wollten. (Beifall bei den NEOS.)
Wir haben gestern auf diesem konstruktiven Weg nachgelegt, wir haben gestern eine gemeinsame Pressekonferenz mit Universitätsprofessor Stefan Griller gehabt und uns mit der Frage der Landeshaftungen auseinandergesetzt. Herr Kollege Zakostelsky, dass Sie vier Universitätsprofessoren deshalb, weil sie eine sehr legitime – dazu komme ich noch – Rechtsmeinung vertreten, als urlaubsreif bezeichnen, verstehe ich nicht. (Abg. Walter Rosenkranz: Das ist unerhört!) Ich weiß nicht, welch konstruktiver Beitrag zur Sache das sein soll. Das ist einfach nur daneben! (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Walter Rosenkranz.)
Warum sollen wir uns mit den Landeshaftungen beschäftigen? – Die Landeshaftungen waren und sind nach wie vor das Hauptargument der Bundesregierung, das Hauptargument dafür, dass die Notverstaatlichung 2009 notwendig gewesen sein soll. Die Landeshaftungen waren immer das Argument dafür, dass eine Insolvenz abgelehnt worden ist. Und die Landeshaftungen Kärntens waren immer das Argument dafür, dass gesagt worden ist – da sind wir beim aktuellen Anlass –, dass die Insolvenz nicht möglich ist, dass wir die Abbaugesellschaft brauchen und dass wir heute hier dieses Sondergesetz diskutieren.
Aber da stellt sich schon die Frage, was denn diese Landeshaftungen, die das Fundament der gesamten Argumentation der Bundesregierung sind, wert sind? – Und genau das haben wir in diesem Gutachten, das wir NEOS gestern gemeinsam mit Professor Griller präsentiert haben, gemacht: Wir haben uns die Gültigkeit dieser Landeshaftungen angeschaut.
Ich habe gehört, dass mittlerweile schon Interesse aus dem Finanzministerium angemeldet worden ist, wir stellen das Gutachten natürlich gerne zur Verfügung (Abg. Rädler: Nein!), aber die Argumentation, die dahintersteckt, ist eigentlich gar nicht so schwierig. Das ist auch für Nichtjuristen verständlich, und daher möchte ich Ihnen, weil ich davon ausgehe, dass Sie nicht alle bei unserer gestrigen PK anwesend waren, das nicht vorenthalten. (Zwischenruf der Abg. Fekter.)
Welche ist denn die Argumentation dahinter? – Da muss man sich zuerst kurz die Chronologie anschauen, wie es zu diesen Landeshaftungen gekommen ist.
Schon im Jahr 2002 hat die Europäische Kommission in einem Verfahren gegen Deutschland erklärt, dass diese Haftungen für Banken, für Kreditinstitute unzulässig
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite