Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 81

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terpretationen von Ihrer Seite, die grob fahrlässig und falsch sind! (Beifall bei den Grü­nen. – Abg. Lopatka: Ja, Sie waren grob fahrlässig!)

Nun zum Herrn Kollegen Zakostelsky: Herr Kollege, wenn Sie sich hier herausstellen und vier Universitätsprofessoren, von Herrn Professor Griller über Herrn Professor Ob­wexer, über Herrn Professor Mayer bis hin zu Herrn Professor Rebhahn, als urlaubsreif bezeichnen, weil sie ein Gutachten verfasst haben, so kann ich nicht umhin, das als schlichtweg arrogant zu bezeichnen! (Beifall bei Grünen, NEOS und FPÖ.)

Ein Zweites, Herr Zakostelsky: Für Sie beginnt die Geschichte der Hypo offensichtlich erst mit der Entscheidung des Finanzministers Spindelegger für diese Lösung, über die wir heute zu befinden haben. Alles wird weggewischt, was vorher war – von den Fehl­entscheidungen im Hinblick auf die Vergabe des Partizipationskapitals an die Hypo 2008 über die Notverstaatlichung ohne Not im Jahr 2009, die lang daran anschlie­ßende Schlafphase unter den FinanzministerInnen Josef Pröll und Maria Fekter bis hin zu der daran anschließenden Wählertäuschungsphase von Maria Fekter, wo sie die Wählerinnen und Wähler im Unklaren darüber gelassen hat, wie es mit der Hypo tat­sächlich ausschaut. Und schließlich ging das nahtlos über in das, was ich die Insol­venzverweigerungsphase bezeichnen möchte.

Denn eines ist schon klar: Sie, Frau Finanzministerin außer Dienst, haben zwar diese Taskforce eingesetzt, aber die Taskforce hat sich lange nicht mit der Entscheidung einer Insolvenz auseinandergesetzt, sondern hat immer auf die Bad-Bank-Lösung ge­setzt. (Abg. Fekter: Ich aber schon!) – Ja, Sie sind jetzt überhaupt zur Insolvenz-Fa­natikerin mutiert, wie ich den Medien entnehmen habe können. Begründen Sie das heute hier, melden Sie sich zu Wort und stehen Sie zu dem, was Sie den Medien ge­genüber gesagt haben. (Abg. Neubauer: Sie darf ja nicht reden! Sie steht ja nicht ein­mal auf der Rednerliste!)

Tatsache ist – und diesen Vorwurf kann ich weder der Taskforce noch Ihnen, Herr Fi­nanzminister, ersparen –, die Insolvenzlösung wurde nie und zu keinem Zeitpunkt aus­reichend geprüft. Was gemacht wurde: Es wurden immer Totschlagargumente verwen­det, derart wie, der Staat würde höhere Finanzierungskosten haben, eine Insolvenz würde den Bankenmarkt in Österreich destabilisieren, die Haftungen des Landes Kärn­ten würden sofort schlagend werden.

Gestern habe ich in den Nachrichten sehr aufmerksam gelauscht, was Herr Professor Griller gesagt hat. Er hat nämlich gesagt, das Land Kärnten darf die Haftungen nicht wirksam werden lassen. – Das ist auch der entscheidende Punkt für die Frage der In­solvenz, und da zählen dann die ganzen Totschlagargumente nicht mehr, die Tot­schlagargumente derart – die insbesondere von der SPÖ gekommen sind –, eine In­solvenz würde bedeuten, dass sofort Kindergärten schließen müssten, dass Kranken­anstalten schließen müssten und dergleichen mehr. Aber noch eines hat Professor Griller gestern gesagt. Er hat auch gesagt, dass eine Insolvenz selbst nach einem Be­schluss dieses Sondergesetzes noch möglich ist. – Das ist ja auch ein interessanter Punkt.

Aber wenden wir uns nun einmal ein wenig diesem Gesetz als solchem zu. Sie, Herr Finanzminister, sagen, es ist ein Gesetz, das die Kosten für die Steuerzahler mini­miert. – Das kann ich so, in dieser Form nicht akzeptieren. Das hat übrigens auch Herr Kollege Zakostelsky gesagt. Wenn Sie etwas für die Steuerzahler übrig hätten, dann hätten Sie hier und heute ein Gesetz vorgelegt, das alle Gläubiger in die Ziehung bringt, und nicht nur ausgewählte Nachranggläubiger im Ausmaß von 890 Millionen € und die 800 Millionen € der Bayerischen Landesbank, die Sie erwähnt haben. Das wä­re doch die Lösung! Das wäre doch die Richtung gewesen, in die man hätte gehen müssen und die man viel sorgfältiger hätte prüfen müssen.

 


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