Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 84

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in den letzten Wochen und Monaten so intensiv diskutiert worden ist. Lassen Sie mich noch einmal aus meiner Sicht die wichtigsten Argumente für dieses Hypo-Sonderge­setz auf den Tisch legen.

Zum einen verhindert dieses Hypo-Sondergesetz – das wurde schon mehrfach ange­sprochen – die Insolvenz des Bundeslandes Kärnten. Natürlich gibt es auch gute Argu­mente für eine Insolvenz, diese wurden heute auch schon angesprochen, aber es blei­ben natürlich hohe Restrisiken. Politik ist auch ein Abwägen von Risiken, und nach ei­ner sorgfältigen Prüfung – der Herr Bundesminister hat das öfters angesprochen – hat man sich gegen die Insolvenz und für das Bundesland Kärnten ausgesprochen. Die Risken für das Bundesland selbst – was es bedeutet, wenn ein Masseverwalter ein­gesetzt wird, was das für den südosteuropäischen Finanzmarkt bedeutet, was das für den Finanzmarkt Österreich und für unsere Refinanzierungskosten bedeutet – hat man dadurch ausgeschaltet.

Im Gegenzug hat man aber auch – und das ist auch ganz wesentlich – Nachrang­gläubiger an dieser Lösung beteiligt. Die große Forderung lautet: Wenn keine Insol­venz möglich ist, was passiert mit den Gläubigern? Wieso tragen die Gläubiger nicht dazu bei? – Dieses Gesetz schafft die Grundlage dafür, dass Nachranggläubiger – das sind Gläubiger, die ganz einfach auch höhere Zinsen erhalten und damit auch höheres Risiko getragen haben – an dieser Lösung beteiligt werden.

Zum Dritten, auch ein ganz wesentliches Argument: Die Alteigentümer, die Bayern, werden an dieser Lösung beteiligt. Die Verantwortung des Alteigentümers wurde schon mehrfach angesprochen. Und diese 800 Millionen € sind ein ganz maßgeblicher Bei­trag zur Entlastung des Steuerzahlers.

Zum Vierten: Man schafft mit diesem Gesetz eine Stundung strittiger Verbindlichkeiten bis 30. Juni 2019. Es wurde heute vielleicht noch nicht angesprochen – ich glaube, das Allerwichtigste für die Abbaugesellschaft wäre, dass diese Bank in ein ruhigeres Fahr­wasser kommt. Alle sprechen immer von den Verbindlichkeiten der Bank. Die Bank hat ja auch Vermögenswerte. Und es wird ganz, ganz wichtig sein, dass diese Vermögens­werte zu den bestmöglichen Erlösen abgewickelt werden können.

Ganz wichtig, das fünfte Argument: Wir schaffen mit diesem Gesetz eine wesentlich bessere Verhandlungsposition gegenüber den Bayern. Wir wissen alle gemeinsam, Verhandlung ist immer auch eine Frage der Verhandlungsposition. Es wurde heute schon angesprochen, wir haben den Verjährungsverzicht, wir haben die Möglichkeit der Irrtumsanfechtung. Und mit diesem Gesetz stärkt man auch die Verhandlungs­position der Republik, mit dem gemeinsamen Interesse, den Schaden für die Republik, für den Steuerzahler möglichst gering zu halten.

Wir machen mit diesem Gesetz – und das ist das sechste Argument – einen Vorgriff auf das, was auf europäischer Ebene ab 2016 Gesetz ist. Wir machen Bail-in, das heißt, wir ziehen auch jetzt schon die Gläubiger in die Verantwortung.

Und das ist für mich persönlich eigentlich immer das Wichtigste: Welche Lehren haben wir aus diesem Desaster gezogen? – Es kommt das Bankeninsolvenzrecht. Es kommt der Bankeninsolvenzfonds. Ich glaube, das ist ein Signal an den Steuerzahler, dass auch die richtigen Lehren aus diesem Desaster gezogen worden sind. Das ist für mich persönlich auch sehr, sehr wichtig.

Dann kommt natürlich die große Frage der Rechtssicherheit: Hält dieses Gesetz auch oberstgerichtlichen Entscheidungen stand? – Es gibt hier ein Rechtsgutachten von Universitätsprofessor Raschauer, der auch in diesem Rechtsgutachten sehr klar das gewichtige öffentliche Interesse an diesem Gesetz und auch die Lastenverteilungsge­rechtigkeit zwischen Gläubigern und Steuerzahler anspricht – das wurde heute schon von Kollegen Krainer erwähnt. Aber heute geht es einmal primär um die politische Wil-


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