Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 83

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Werner Kogler, Bruno Rossmann, Freundinnen und Freunde betref­fend Insolvenzrecht für Bundesländer

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (178 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Schaf­fung einer Abbaueinheit (GSA), das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Abbau-Holdinggesellschaft des Bundes für die HYPO ALPE-ADRIA-BANK S.P.A. (HBI-Bun­desholdinggesetz), das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Abbaubeteiligungsak­tiengesellschaft des Bundes (ABBAG-Gesetz) und das Bundesgesetz über Sanie­rungsmaßnahmen für die HYPO ALPE ADRIA BANK INTERNATIONAL AG (HaaSanG) erlassen werden und mit dem das Finanzmarktstabilitätsgesetz und das Finanzmarkt­aufsichtsbehördengesetz geändert werden (188 d.B.)

Begründung

Das Bundeshaushaltsgesetz 2013 regelt die Haushaltsführung des Bundes. Gemäß §2 hat der Bund die Sicherstellung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes und nach­haltig geordnete Haushalte insbesondere unter Berücksichtigung der gemeinschafts­rechtlichen Vorschriften anzustreben. Die Zielsetzung eines gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes kann aber nicht isoliert von der Finanzlage der Bundesländer be­trachtet werden. Das österreichische Insolvenzrecht enthält keine expliziten Regelun­gen hinsichtlich der Zahlungsunfähigkeit von Bundesländern.

Für den Fall der Zahlungsunfähigkeit von Gemeinden existiert eine herrschende Lehre und es hat sich eine entsprechende Rechtsprechung herauskristallisiert. Diese könnten auch für die mögliche Insolvenz eines Bundeslandes herangezogen werden. Um – ge­rade auch von der Bundesregierung - behauptete diesbezügliche Unsicherheiten zu verringern oder auszuschließen, wäre ein eigenes Insolvenzrecht für Bundesländer sinnvoll.

Ziel eines solchen Insolvenzrechts muss es sein, die von einem Bundesland ausge­henden Risiken für die Bevölkerung des betroffenen Bundeslandes und den Gesamt­staat auf einer eigenen Rechtsbasis einzugrenzen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Gesetzes­entwurf vorzulegen, mit dem Regelungen für den Fall der Insolvenz eines Bundeslan­des getroffen werden.“

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Hanger. – Bitte.

 


13.34.43

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Liebe Zu­seherinnen und Zuseher! Es gibt wahrscheinlich kaum ein Thema, das im Hohen Haus


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