Entschließungsantrag
der Abgeordneten Werner Kogler, Bruno Rossmann, Freundinnen und Freunde betreffend Insolvenzrecht für Bundesländer
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (178 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Schaffung einer Abbaueinheit (GSA), das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Abbau-Holdinggesellschaft des Bundes für die HYPO ALPE-ADRIA-BANK S.P.A. (HBI-Bundesholdinggesetz), das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Abbaubeteiligungsaktiengesellschaft des Bundes (ABBAG-Gesetz) und das Bundesgesetz über Sanierungsmaßnahmen für die HYPO ALPE ADRIA BANK INTERNATIONAL AG (HaaSanG) erlassen werden und mit dem das Finanzmarktstabilitätsgesetz und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert werden (188 d.B.)
Begründung
Das Bundeshaushaltsgesetz 2013 regelt die Haushaltsführung des Bundes. Gemäß §2 hat der Bund die Sicherstellung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes und nachhaltig geordnete Haushalte insbesondere unter Berücksichtigung der gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften anzustreben. Die Zielsetzung eines gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes kann aber nicht isoliert von der Finanzlage der Bundesländer betrachtet werden. Das österreichische Insolvenzrecht enthält keine expliziten Regelungen hinsichtlich der Zahlungsunfähigkeit von Bundesländern.
Für den Fall der Zahlungsunfähigkeit von Gemeinden existiert eine herrschende Lehre und es hat sich eine entsprechende Rechtsprechung herauskristallisiert. Diese könnten auch für die mögliche Insolvenz eines Bundeslandes herangezogen werden. Um – gerade auch von der Bundesregierung - behauptete diesbezügliche Unsicherheiten zu verringern oder auszuschließen, wäre ein eigenes Insolvenzrecht für Bundesländer sinnvoll.
Ziel eines solchen Insolvenzrechts muss es sein, die von einem Bundesland ausgehenden Risiken für die Bevölkerung des betroffenen Bundeslandes und den Gesamtstaat auf einer eigenen Rechtsbasis einzugrenzen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit dem Regelungen für den Fall der Insolvenz eines Bundeslandes getroffen werden.“
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Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Hanger. – Bitte.
13.34
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Es gibt wahrscheinlich kaum ein Thema, das im Hohen Haus
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