lensbildung: Wollen wir auch die Beteiligung der Gläubiger haben? Wollen wir die Beteiligung des Alteigentümers an dieser Abwicklung haben? – Daher sollte und könnte und müsste man diesem Gesetz tatsächlich zustimmen.
Achtens – ein ganz wichtiges Argument, vielleicht eines der wichtigsten: Wie wirkt sich dieses Gesetz auf unseren Finanzmarkt aus? – Der Herr Vizekanzler hat es schon angesprochen, ich halte das für ganz, ganz zentral: Wenn man sich anschaut, was seit Verkündung der Lösung oder der Art und Weise, wie diese Abbaugesellschaft aufgestellt wird, passiert ist, so hat sich die Refinanzierung sogar verbessert. Der Abstand zu den Deutschen liegt mittlerweile bei 24 Basispunkten. Das heißt, der Finanzmarkt hat sehr, sehr ruhig auf dieses Thema reagiert – offensichtlich auch aus Finanzmarktsicht eine sehr gute Lösung.
Neuntens – das zu erwähnen ist mir auch noch wichtig –: Wir brauchen auch die Beteiligung des Bundeslandes Kärnten. Das ist nicht von der Tagesordnung zu nehmen. Da gibt es natürlich auch eine Sichtweise der Kärntner, das sollte man auch nicht vergessen. Kärnten hat sehr schlechte Strukturdaten, und wir sind schon auch in der Verantwortung, dem Bundesland Kärnten eine Perspektive zu geben. Kärnten hat sehr schlechte Strukturdaten – man könnte auch sagen, die Freiheitlichen in Kärnten haben das Land über viele Jahre hinuntergewirtschaftet –, und wir haben da eine gemeinsame Verantwortung, in die richtige Richtung zu gehen.
Und zehntens lautet das wichtigste Argument: Dieses Hypo-Abbaugesetz entlastet den Steuerzahler – 1,7 Milliarden €, die durchaus auch heuer schon budgetwirksam würden. Das ist die gute Botschaft für den Steuerzahler. Deshalb ist es ein gutes Gesetz. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
13.39
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Ing. Lugar. – Bitte.
13.40
Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Hohes Haus! Ja, Herr Bundesminister, Sie haben es heute gesagt: Die Kunden in sehr vielen Ländern können zufrieden sein. Und davon bin ich überzeugt. Sie werden auch zufrieden sein, denn sie zahlen nicht. Die Einzigen, die zur Kasse gebeten werden, sind die österreichischen Steuerzahler. Und da stellt sich die Frage: Warum ist das so?
Sie haben auch immer wieder davon gesprochen, dass im Konkursfall – also wenn tatsächlich die Gläubiger zahlen – die Kärntner mit 22 Milliarden € gehaftet hätten. Das heißt, der Schaden für Kärnten und natürlich für die Republik wäre bis zu 22 Milliarden € groß gewesen. Jetzt zum Schluss, und zwar vor zirka einem halben Jahr, als wir diskutiert haben, Konkurs oder nicht Konkurs, waren es nur noch 10 Milliarden €. Für 10 Milliarden € hätte der Steuerzahler haften müssen, wäre das Ganze in Konkurs gegangen.
Schauen Sie sich jetzt einmal an, was im Gesetz steht! Stehen da 10 Milliarden €, die jetzt dem Steuerzahler umgehängt werden? Stehen da 15 Milliarden €? – Nein, es stehen sage und schreibe 22 Milliarden € im Gesetz, die jetzt dem Steuerzahler umgehängt werden. (Abg. Hanger: Sie verstehen das nicht!) – Ich verstehe das sehr, sehr wohl. Schauen Sie, die 22 Milliarden € waren ja niemals alle schlagend. Das heißt, die Frage im Konkursfall wäre gewesen: Was ist tatsächlich schlagend und was nicht?
Ich habe mit Herrn Picker sehr lange telefoniert, und er hat mich auch darüber in Kenntnis gesetzt, dass er mit maximal 4 Milliarden € gerechnet hätte. Und genau das ist der Punkt. Das heißt, das, was Sie jetzt ins Gesetz schreiben, ist ja auch nur ein Höchstbetrag, genauso wie damals die Haftungen. Und dieser Höchstbetrag, der jetzt
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