Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 97

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Kommen wir zum präzisen Lesen: Ich glaube nicht, dass Kollege Zakostelsky recht hat, dass die Professoren urlaubsreif wären, die müssten ja jetzt elf Jahre lang auf Urlaub gewesen sein. (Abg. Strolz: Es hat sie keiner gefragt!) Sie kommen nach elf Jahren vom Urlaub zurück und stellen fest: Ein Wahnsinn! In dem Land sind jahrelang EU-rechtswidrig Landeshaftungen ausgestellt worden, und niemand ist draufgekommen. Selbst Herr Dr. Hable, der als Rechtsanwalt doch hoffentlich immer wieder bemüht ist, seine Klienten richtig zu beraten, hat keinem seiner Klienten gesagt: Hey! Da gibt es ein Wertpapier, da steht „Landeshaftung“ drauf, die gar nicht gültig ist!

Vielleicht ist das Problem auch, als sie aus dem Urlaub zurückgekommen sind Sie haben das gesagt, Herr Abgeordneter Hable –, dass der Brief der Kommission angeb­lich formlos war. – Er war nicht formlos. Er war ein ganz förmliches Schreiben in einem sogenannten Beihilfenmahnverfahren, das die EU-Kommission durchgeführt hat. Da gibt es auch eine Geschäftszahl dazu, nämlich C(2003)1329fin.

Moment! Vielleicht ist etwas passiert. Sie haben ja ein Gutachten in Auftrag gegeben. Vielleicht hatten Sie irgendwo eine Kopie von irgendetwas anderem liegen, das kann ja sein. Interessant ist aber, dass dort wortwörtlich etwas drinnen steht, Herr Dr. Hable, was das Gegenteil von dem auslöst, was Sie uns hier berichtet haben. Dort steht näm­lich drinnen, dass die Verbindlichkeiten, die zum 2. April 2003 bestanden haben, bis zum Ende ihrer Laufzeit, also auch nach 2017, bei Ausfall gedeckt sind durch den öf­fentlichen Gewährsträger. Und dann kommt ein entscheidender Satz:

Es gibt eine Übergangszeit bis zum 1. April 2007. Das ist die Frist bezüglich Ausfalls­haftung für neu eingegangene Verbindlichkeiten. – Jetzt ist sie aber unmöglich, die Kommission: Jetzt schreibt sie da „neu“ hinein, dabei wurde uns eben erklärt, die Her­ren Professoren haben festgestellt, dass es keine neuen Verbindlichkeiten gibt. (Zwi­schenrufe bei der ÖVP.) Möglicherweise ein Rechtschreibfehler, im Jahr 2003, meinen Sie? Und Sie glauben, dass wir die Lösungen, die wir führen, darauf aufbauen kön­nen?

Sie haben mehrere Dinge nicht verstanden. Selbst wenn es beihilfenrechtlich bedenk­lich gewesen wäre, hätten wir eine Amtshaftung dafür; denn diese Papiere wurden ausgegeben, waren gezeichnet mit der Ausfallshaftung, wurden auch durch die Auf­sicht kontrolliert, wurden gehandelt und vergeben.

Was stellen Sie sich vor? Dass ein Anleger, der eine kauft, dann sagt: Das ist ja euro­parechtswidrig, ich habe ja gar keine Haftung! – Natürlich zahlen die Steuerzahler da­für. Was Sie die ganze Zeit einfordern, heißt: Kärnten soll in Konkurs gehen! Das errei­chen wir durch eine Insolvenz der Hypo; dann sieht man schon, dass die Republik nicht funktioniert, und dann kann man der Regierung vorwerfen, sie habe schlecht ge­handelt. (Ruf bei den NEOS: Blödsinn!)

Das ist durchsichtig. Es gibt keine Lösung, die Kärnten im Insolvenzfall draußen lassen kann. (Abg. Strolz: Dann untersuchen wir es!) Daher macht der Herr Bundesminister das Richtige, nämlich einen Vorschlag dazu, wie man unter Vermeidung der Insolvenz eine Gläubigerbeteiligung einzieht. (Abg. Kickl: Untersuchungsausschuss!)

Ich halte das Gesetz für mutig, und wir werden auch klären müssen – weil es recht­liches Neuland ist –, ob alles halten wird. Aber es ist wirklich das Bemühen da, andere Gläubiger einzubeziehen. Das muss man würdigen, und das hat der Kollege Kogler in seinem sachlichen Beitrag getan, wofür ich ihm danke. Und ich glaube, wir sollten die­sen Weg probieren.

Den anderen Weg gibt es nicht. Jeder, der behauptet, dass es eine unkontrollierte In­solvenz gäbe, hat noch nie etwas mit einer Insolvenz zu tun gehabt. Aber die kann schon gar nicht kontrolliert sein, denn da gibt es keinen Masseverwalter.

 


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