Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 98

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Es gibt eine Illusion, die letzte Illusion, die Kollege Rossmann hier zu verbreiten ver­sucht hat. (Abg. Rädler: Professor!) – Er ist Professor, Herr Bruno Rossmann? Herr Mag. Rossmann, das wusste ich nicht. Schade, dass ich zur Verleihung des Titels nicht eingeladen war. Aber zurückkommend zur Sache selber: Die letzte Illusion, die Kollege Rossmann hier zu verbreiten versucht hat, lautete, man könne eine Bank ein Jahr lang mit Geschäftsaufsicht führen, und es würde nichts passieren.

Dieser Versuch wurde schon mehrfach unternommen. Wissen Sie, wie der erste Tag heißt, an dem Geschäftsaufsicht ist? Das ist der sogenannte Bank Run. Das sind aber nicht nur die Leute, die hinkommen und das gesamte Bargeld vom Sparbuch beheben; sondern es wird alles fällig gestellt, was rundherum passiert. Zu diesem Zeitpunkt ist die Bank nicht mehr zahlungsfähig, und die eingesetzte Geschäftsaufsicht muss im Falle der Zahlungsunfähigkeit Insolvenz anmelden. Daher gibt es kein Jahr, das ist ei­ne weitere Illusion.

Ich finde es gescheit, dass wir heute eine Maßnahme setzen, die Abbaueinheit ma­chen. Werner Kogler hatte recht während der vielen Jahre: Wir hätten sie einführen müssen. Mein Anspruch wäre jetzt: Probieren wir, die Abbaueinheit zu machen. Ich glaube, das ist eine gute Lösung. Ich glaube auch, dass der Finanzminister recht hat, es ist mutig, auch ein Bail-in zu versuchen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.23


Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Matznetter einge­brachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Andreas Zakostelsky, Jan Krainer Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz zur Schaf­fung einer Abbaueinheit (GSA), das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Abbau-Holdinggesellschaft des Bundes für die HYPO ALPE-ADRIA-BANK S.P.A. (HBI-Bun­desholdinggesetz), das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Abbaubeteiligungs­aktiengesellschaft des Bundes (ABBAG-Gesetz) und das Bundesgesetz über Sanie­rungsmaßnahmen für die HYPO ALPE ADRIA BANK INTERNATIONAL AG (HaaSanG) erlassen werden und mit dem das Finanzmarktstabilitätsgesetz und das Finanzmarkt­aufsichtsbehördengesetz geändert werden (178 der Beilagen), in der Fassung des Ausschussberichtes (188 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Art. 1 (Gesetz zu Schaffung einer Abbaueinheit) wird wie folgt geändert:

1. In § 3 Abs. 2 wird die Wortfolge „längestens ein Jahr nach dem Zeitpunkt“ durch die Wortfolge „längestens zwei Jahre nach dem Zeitpunkt“ ersetzt.

2. In Art. 2 (Änderung des Finanzmarktstabilitätsgesetzes) entfällt Z 4.

Begründung

Durch Z 1 wird der zulässige Zeitraum für die Erbringung von Übergangsdienstleis­tungen auf zwei Jahre ausgedehnt, weil dieser Zeitraum marktüblich ist.

Durch Z 2 entfällt der Inkraftretensvorbehalt in Abs. 2, weil eine horizontale Beihilfenge­nehmigung für Maßnahmen nach dem FinStaG von der Europäischen Kommssion nicht mehr erteilt wird. § 10 idF BGBl I Nr. 184/2013 bleibt somit unverändert.

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