Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.
Der Berichterstatter verzichtet auf das Schlusswort.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 178 der Beilagen.
Hiezu liegt ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Zakostelsky, Krainer, Kolleginnen und Kollegen vor.
Weiters liegt ein Verlangen auf namentliche Abstimmung über die dritte Lesung des vorliegenden Gesetzentwurfes vor.
Ich werde daher zunächst über den erwähnten Abänderungsantrag und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Mag. Zakostelsky, Krainer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 1 und 2 eingebracht.
Wer hiefür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.
Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wie gesagt, es ist hiezu namentliche Abstimmung verlangt worden.
Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstimmung durchzuführen.
Damit erübrigt sich eine Abstimmung über den ebenfalls von 20 Abgeordneten unterstützten Antrag betreffend Durchführung einer geheimen Abstimmung.
Die Stimmzettel, die zu benützen sind, befinden sich in den Laden der Abgeordnetenpulte und tragen den Namen der Abgeordneten sowie die Bezeichnung „Ja“ – das sind die grauen Stimmzettel – beziehungsweise „Nein“ – das sind die rosafarbenen.
Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf in dritter Lesung ihre Zustimmung geben wollen, „Ja“-Stimmzettel, jene, die dagegen stimmen wollen, „Nein“-Stimmzettel in die Urne zu werfen.
Ich bitte nunmehr die Schriftführerin, Frau Abgeordnete Lueger, mit dem Namensaufruf zu beginnen; Herr Abgeordneter Gahr wird sie später dabei ablösen.
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(Über Namensaufruf durch die Schriftführer Lueger beziehungsweise Gahr werfen die Abgeordneten ihren Stimmzettel in die Wahlurne.)
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Präsident Karlheinz Kopf: Die Stimmabgabe ist beendet.
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