Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 96

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hätte auffallen müssen?! Die ganze Bankenaufsicht hat geschlafen und dabei fürstlich kassiert, und dem kleinen Steuerzahler machen Sie, Herr Finanzminister, diesen letzt­klassigen Vorwurf.

Die Republik Österreich haftet derzeit unter Einrechnung der Bundesschuld und der ausgelagerten Verbindlichkeiten für einen Gesamtbetrag von rund 400 Milliarden €, und dem stehen Budgeteinnahmen von rund 72 Milliarden € gegenüber. Muss man jetzt Bedenken haben, Herr Finanzminister, wenn man mündelsichere Anleihen der Republik Österreich erwirbt? Oder werden Sie den kleinen Steuerzahlern, die durch Zeichnung dieser Staatsanleihen für ihre Pension vorsorgen, in ein paar Jahren ant­worten: Bei einem Staat, der 72 Milliarden € Einnahmen hat und für 400 Milliarden € haftet, da wären mir schon Zweifel gekommen, ob der Kauf einer Anleihe der Republik Österreich eine gute und seriöse Anlage ist! (Beifall bei der FPÖ.)

Nicht nur der Herr Bundespräsident und namhafte Verfassungsrechtler haben Beden­ken gegen dieses Gesetz, sondern auch Ihre Vorgängerin im BMF, die ich hier sinn­gemäß zitieren darf:

Ich persönlich hätte eine Insolvenz bevorzugt, erklärt Frau Dr. Fekter in einer Diskus­sionsrunde. Auch in diesem Fall wäre Kärnten zwar in der Ziehung gewesen, allerdings hätte man das Geld von Bundesseite, das man jetzt noch in die Hypo schaufeln muss, eben nach Kärnten und nicht auf den Balkan schaufeln müssen. – Zitatende. (Beifall bei der FPÖ.)

Herr Finanzminister, ich schließe mich der Meinung von Frau Dr. Fekter an: Eine In­solvenz der Hypo wäre die bessere Lösung gewesen. Wir hätten dann nicht nur die Nachteile einer Insolvenz, sondern auch deren Vorteile. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Strolz.)

14.16


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. – Bitte.

 


14.16.59

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren vor den Bildschirmen und auf der Be­suchergalerie! Hohes Haus! Es ist natürlich eine erbitterte Diskussion, die hier seit Mo­naten anhält.

Vielleicht kann ich einen kleinen Beitrag leisten mit einer technischen Änderung. Ich bringe folgenden Abänderungsantrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Andreas Zakostelsky und Jan Krainer, Kolleginnen und Kolle­gen zum Bundesgesetz zur Schaffung einer Abbaueinheit in zweiter Lesung.

Es soll geändert werden der Art. 1, und zwar eine Änderung, die die Wortfolge in § 3 Abs. 2 ändert und in Art. 2 einen Entfall der Z 4 vorsieht.

 


Präsident Karlheinz Kopf: Ich bitte Sie, den Wortlaut konkret vorzulesen, vor allem bei § 3 Abs. 2!

 


Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (fortsetzend): „In § 3 Abs. 2 wird die Wortfol­ge ‚längestens ein Jahr nach dem Zeitpunkt‘ durch die Wortfolge ‚längestens zwei Jah­re nach dem Zeitpunkt‘ ersetzt.

In Art. 2 () entfällt Z 4.“

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Damit ist das Präsidium einverstanden; damit haben wir diesen Teil erledigt.

 


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