Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 95

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pitalersatz-Gesetz nicht gilt, ist auch klar, natürlich gibt es auch keine Gebühren, und das Unternehmensreorganisationsgesetz ist auch nicht anwendbar.

Ganz wesentlich ist der Haftungsentfall, über den heute schon viel gesagt worden ist und der sicherlich zum Verfassungsgerichtshof kommen wird. Die Botschaft des Haf­tungsentfalls ist allerdings ganz klar: Wenn das Wort des Landes Kärntens nicht gilt, warum soll denn dann das Wort eines anderen Bundeslandes gelten? Als Landes­hauptmann eines anderen Bundeslandes hätte ich mich dagegen gewehrt. Was wer­den die Finanzmärkte sagen? – Die werden sagen: Herr Landeshauptmann Niessl, Ih­re Haftungszusagen sind nichts wert, schauen Sie sich das Gesetz vom 8. Juli 2014 an! Herr Pühringer, Ihre Haftungen sind nichts wert, schauen Sie sich dieses Gesetz an! Herr Häupl, Ihre Haftungen sind nichts wert, schauen Sie sich dieses Gesetz an! Herr Pröll, schauen Sie sich dieses Gesetz an, Ihre Haftungen sind nichts wert! – So reagieren die Finanzmärkte auf ein derartiges Gesetz. (Beifall beim Team Stronach.)

Zeitlich-taktisch verfehlt sage ich deshalb, weil die 500 Millionen € des Landes Kärnten hier nicht drinnen stehen. Wenn zuerst die Haftung entfällt und man dann verhandelt, dann ist das der völlig falsche Weg. Wenn man sagt, die sollen nicht in Konkurs gehen, so kann man das sagen, aber da muss man vorher mit denen verhandeln, und nicht vorher die Haftungen entfallen lassen und dann mit ihnen reden. Wenn Sie sich dort die lange Nase zeigen lassen müssten, würde mich das nicht überraschen, meine Da­men und Herren.

Drei Punkte möchte ich zusammenfassen, erstens: Für den Staat gelten völlig andere Regeln. Zweitens: Niemand ist gieriger als der Staat, unverschämter als der Staat, wenn man sich den Haftungsentfall bei den Anleihen anschaut. Und: Dieses Gesetz ist das Ende der Glaubwürdigkeit dieses Staates; es ist der Beginn des Endes der Re­gierung Faymann. – Danke. (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Strache.)

14.12


Präsident Karlheinz Kopf: Als vorläufig Letzter in dieser Debatte zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Fuchs. – Bitte.

 


14.13.06

Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Sehr geehrter Präsident! Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Durch dieses Hypo-Sondergesetz hat Österreich zwar die Nachteile einer Insolvenz, aber nicht die Vorteile einer Insolvenz. Vordergrün­dig ersparen wir uns durch die Enteignung bestimmter nachrangiger Gläubiger zwar 890 beziehungsweise 900 Millionen €, dem stehen aber Mehrkosten aufgrund von Ra­tingherabstufungen von jährlich mindestens 1,5 Milliarden € gegenüber, vom Reputa­tionsverlust der Republik Österreich ganz zu schweigen.

Durch dieses Bundesgesetz werden aber nicht die Profiteure der Notverstaatlichung ohne Not zur Kassa gebeten, sondern eine Vielzahl von Steuerzahlern, die Lebensver­sicherungspolizzen gezeichnet haben, in deren Deckungsstock sich diese vermeintlich „mündelsicheren“ Anleihen befinden. (Beifall bei der FPÖ.)

Und was sagt der Herr Finanzminister dazu? – Ich zitiere den Herrn Finanzminister:

„Ein Bundesland, das zwei Milliarden Budget hat und für zwanzig – nämlich genau ge­sagt für 25 – Milliarden Euro Haftungen einnimmt; naja, da wären mir schon Zweifel ge­kommen, ob das wirklich eine gute, seriöse Anlage ist.“ – Das ist eine Verhöhnung der Steuerzahler, Herr Finanzminister. (Beifall bei der FPÖ.)

Weder die Nationalbank, noch die FMA und erst recht nicht Ihr Ressort hatten Beden­ken im Hinblick auf das Missverhältnis zwischen Landeshaftungen und Landesbudget. Und dem kleinen Steuerzahler, der für seine Pension mit einer Lebensversicherung vorsorgt, dem werfen Sie, Herr Finanzminister, nun vor, dass ihm dieses Missverhältnis


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