Abgeordneter Dr. Georg Vetter (fortsetzend): Der Finanzminister hat seit Beginn seiner Amtszeit darauf hingearbeitet, diese Lösung zustande zu bringen. Und er hat dies sozusagen in schicklicher Zeit getan. Es ist meiner Ansicht nach durchaus anzuerkennen, dass es eine Entscheidung gegeben hat und dass dieser Weg konsequent gegangen wird. Das muss man einmal sagen. (Beifall bei der ÖVP.)
Das ist nicht der Weg, für den ich mich entschieden hätte. Ich habe in den letzten acht Monaten hier zahlreiche Reden gehalten, dass auch ich eine Insolvenz präferiert hätte. Nun ist dieser Weg eingeschlagen. Ich möchte jetzt nicht nochmals in die Vergangenheit zurückgehen, sondern ich möchte mir einmal dieses Gesetz anschauen, das wir in wenigen Minuten zu beschließen haben.
Ich halte dieses Gesetz für sprachlich mangelhaft, für inhaltlich verfehlt und auch zeitlich-taktisch für verfehlt. Warum sprachlich? – Selbst die Firma Hypo Alpe-Adria, die in mehrfachen Versionen in diesem Gesetz aufscheint, entspricht nicht jenem wörtlichen, ganz genau im Firmenbuch aufscheinenden Wortlaut. Selbst die Firma ist also nicht ganz genau benannt.
Der Absatz 3 des ersten Bundesgesetzes endet mit einem Beistrich, also mitten im Satz. Wenn der § 2 Abs. 4 des Finanzmarktstabilitätsgesetzes insofern geändert wird, als die Zahl 15 auf 22 geändert wird, dann mag das der geltenden Gesetzestechnik entsprechen. Dass es dabei um Milliarden geht, nämlich von 15 auf 22 Milliarden € geändert wird, ist diesem Gesetz allein nicht zu entnehmen. Da muss man im Finanzmarktstabilitätsgesetz nachschauen, um zu sehen, dass damit kein Paragraph gemeint ist, dass damit keine Unterziffer genannt wird, sondern schlicht und einfach eine Differenz von 7 Milliarden €. Daher kommt man natürlich auch leicht auf die 12 Milliarden €, wie einer meiner Vorredner gesagt hat; wenn schon 5 Milliarden € ausgegeben worden sind und der Finanzminister nun ein um 7 Milliarden € erhöhtes Pouvoir hat, kommt man logischerweise auf 12 Milliarden €. Ein bisschen ein Sudoku ist das aber schon, das man in diesem Gesetz machen muss, um da draufzukommen. (Beifall beim Team Stronach.)
In den Erläuterungen gibt es eine Passage, einen Satz, der doppelt abgedruckt ist, und einmal fehlt auch die Jahreszahl. – So viel zur sprachlichen Verfehlung.
Wenn wir schon bei der Sprache sind: Wenn von den Haftungen des Landes Kärnten geredet wird, war es in Wirklichkeit ein Haftungsschwindel. Wenn von einer Beteiligung der Gläubiger gesprochen wird, dann ist das in Wirklichkeit eine hundertprozentige Enteignung der Gläubiger. Und wenn wir vom Kärntner Zukunftsfonds sprechen, ist es in Wirklichkeit die Bezeichnung dessen, was hier viele als Gaunerei, Verbrechen oder was weiß ich was bezeichnet haben.
Zur inhaltlichen Verfehlung: Inhaltlich gibt es wirklich einiges zu sagen, wozu mir leider die Zeit fehlt. Betreffend die Anforderungen an die Geschäftsleitung – ich weiß nicht, warum diese extra drinnen sind, denn das Aktiengesetz gilt ja sowieso – steht etwa in einem Paragraphen, es dürfe kein Interessenkonflikt zu befürchten sein. „Interessenkonflikte () sind zu vermeiden. Ist ein Interessenkonflikt unvermeidbar,“ dann entscheidet der Aufsichtsrat.
In Wirklichkeit gibt es natürlich auch Interessenkonflikte. Das ist ungefähr so, als wollten Sie sagen: In einem Kaffeehaus hat der Kaffee heiß zu sein, dafür ist in der Küche zu sorgen, und wenn er serviert ist, soll er auch heiß sein; wenn er nicht heiß ist, ist das zu vermeiden, und wenn er kalt ist, entscheidet der Oberkellner. – Ungefähr so eine Bestimmung gibt es in diesem Gesetz. (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Hochinteressant ist auch, dass ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nur von der FMA gestellt werden kann; niemand anderer kann dies tun. Dass das Eigenka-
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