Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 118

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sollte man schon auch dazu sagen, es finden derzeit in Oberösterreich oder, besser gesagt, in ganz Österreich bei den sogenannten systemrelevanten Banken ab einer bestimmten Größe Überprüfungen durch die europäische Aufsicht statt, in Österreich durch die FMA. Durch intensive Prüfungen kann man feststellen, was da los ist.

Es ist spannend, wenn man in einem derartigen Institut 25 Prüfer vorfindet, die vier, fünf Monate im Haus sind und natürlich eine ungeheure Beeinträchtigung des Ablaufes des Betriebes nach sich ziehen, und dann der Stresstest sozusagen vor der Tür steht. Soll alles so sein. Dadurch werden allerdings zusätzliche Kosten von rund 5 Millionen € für eine derartige Bank verursacht, und gleichzeitig sollte man noch das Geschäft ma­chen. Das wird ein bisschen schwierig sein.

Ich bitte nur um eines: um die richtige Balance. Einerseits sollte die notwendige konse­quente, objektive Prüfung erfolgen, anderseits sollte aber doch auch darüber nachge­dacht werden, ob nicht manche Dinge, die von der FMA bedeutend schärfer ausgelegt werden, als sie von der EBA, der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde, ausgelegt werden, von der österreichischen FMA überprüft und evaluiert werden könnten. Denn nur durch das Prüfen alleine wird auch in Zukunft keine Bank gerettet werden können, sondern nur durch zeitgerechte Maßnahmen. Und wenn dies durch diese Novelle ver­bessert werden kann, dann soll es mir recht sein. (Beifall bei der ÖVP und bei Abge­ordneten der SPÖ.)

15.38


Präsident Karlheinz Kopf: Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Abgeordne­tem Mag. Alm. – Bitte. (Ruf bei der ÖVP: Ehemaliger Religionssprecher!)

 


15.38.22

Abgeordneter Mag. Nikolaus Alm (NEOS): Danke für den sachdienlichen Hinweis. (Heiterkeit.)

Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Herr Finanzminister! Die EU-Richtlinie zum AIFM-Gesetz, zum Alternativen Investmentfonds Manager-Gesetz, wurde letztes Jahr von Österreich in der Umsetzung sehr, sehr streng ausgelegt. Die Regierung hat das er­kannt, hat sich entschieden, hier etwas zu ändern, und diese Novelle ist dementspre­chend auch ein richtiger Schritt in die richtige Richtung.

Ein bisschen wehmütig hat das Kollege Zakostelsky auch so formuliert. Ich glaube, es war ihm nicht weitgehend genug, und ich kann vorausschicken, es ist auch uns nicht weitgehend genug, denn auch nach dieser Novelle werden die alternativen Investment­fonds weiter zu stark reglementiert sein, was dem Kapitalmarkt in Österreich schadet und weiterhin zu einer Kapitalabwanderung führen wird. Das Geld fehlt im österreichi­schen Markt und entzieht vor allem KMUs Finanzierungsmöglichkeiten in einer Zeit, in der es ohnehin sehr schwierig ist, von Banken entsprechend der Größenordnung die­ser Unternehmen Kredite zu bekommen.

Mit der Novellierung wird ein sogenannter qualifizierter Privatinvestor geschaffen. Kol­lege Fuchs und Kollegin Nachbauer haben auch ausgeführt, wie kurios diese Konstruk­tion beschaffen ist und wie absurd diese im Detail aussieht. Deswegen erspare ich mir hier eine weitere Verlesung dieser Passage.

Positiv herauszustreichen ist bei diesem qualifizierten Privatinvestor dennoch, dass Stiftungen und Privatinvestoren an sich über diese Alternativen Investmentfonds er­reicht werden können. Was wir aber wollten, ist eine vollständige Freigabe für Pri­vatinvestoren. Uns stört nämlich speziell die Bevormundung, die hier um sich greift.
Es werden Menschen, die sonst in Aktienderivate anlegen können, und das in un­bestimmter Höhe, auf einmal in eine Größenordnung gedrängt, wo sie mindestens 100 000 € in diesen Alternativen Investmentfonds einzahlen müssen.

 


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