Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 119

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Registrierte, also kleine Alternative Investmentfonds haben weiterhin keine Möglichkeit, außerhalb ihres Heimmarkts tätig zu werden. Das ist den Konzessionierten vorbehal­ten. Wir würden in diesem Zusammenhang dafür plädieren, so etwas wie eine „Kon­zessionierung light“ einzuführen, weil nämlich der Mehraufwand in der Corporate Gov­ernance für diese Konzessionierung in etwa in einer Größenordnung von 300 000 € liegt, und das ist bei der typischen Größe eines Private Equity-Fonds in Österreich mit einem Volumen von zirka 50 Millionen € wirtschaftlich einfach nicht tragbar.

Zusammengefasst: Die Novelle ist sicherlich eine Verbesserung zum Erstentwurf, aller­dings können heimische Fonds nach wie vor keine internationalen institutionellen In­vestoren damit ansprechen. Das verschafft ihnen sozusagen einen Wettbewerbsnach­teil, und das schwächt im Verbund mit den sonstigen auch sehr strengen Umsetzungen den Kapitalmarkt und damit den Standort und die Unternehmen. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Groiß.)

15.41


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Troch. – Bitte.

 


15.41.46

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Geschätzte Damen und Herren! Was wir im Nationalrat hier heute diskutieren, ist nichts Geringeres als die Wieder­herstellung der Finanzstabilität im Euroraum, also eines sicheren und soliden Finanz­sektors in Europa, und für die SPÖ darf ich sagen: sicher und solide vor allem für die Sparer und die Steuerzahler.

Ein kurzer Rückblick: Als die Finanzkrise 2010/2011 in eine Schuldenkrise des Euro­raums führte, war schnell klar, dass politisch gehandelt werden muss, um den Teu­felskreis zwischen maroden, zu rettenden Banken und den öffentlichen Staatshaushal­ten zu durchbrechen. Daher die Überlegungen zur Europäischen Bankenunion, daher die Überlegungen, die Bankenaufsicht neu zu regeln.

Ich sage es als Abgeordneter ganz klar: Ich möchte ausschließen, dass die Steuer­zahler in Zukunft erneut zur Kasse gebeten werden, wenn Banken Fehler begehen, wenn Banken kapitale Fehler begehen.

Das Gesetz zur Bankenaufsicht ist eine klare Botschaft an die Bankdirektoren. Es kann nicht sein, dass Politik erpressbar ist. Es kann nicht sein, dass Politik durch Bankdirek­toren erpressbar ist, die sagen: Wir sind zu groß, um fallen gelassen zu werden. (Bei­fall bei der SPÖ.)

Die Regelungen zur neuen Bankenaufsicht auf europäischer und nationaler Ebene ko­ordiniert anzugehen bedeutet auch ein Ende des englischen „too big to fail“ und damit eine ganz klare Trendwende in der europäischen Bankenpolitik, und das ist nicht hoch genug einzuschätzen.

Die Rettungspakete für Banken müssen Geschichte sein, und sie müssen Geschichte bleiben. Wir brauchen dieses Geld für eine Steuerreform. Wir brauchen dieses Geld für unser Gesundheitswesen, unsere Schulen. Wir brauchen dieses Geld für Kunst und Kultur, für Wissenschaft und Forschung. (Beifall bei der SPÖ.)

Die Botschaft der Bankenunion und der Gesetze zur Bankenaufsicht, die wir heute hier beschließen, ist klar: Banken, konzentriert euch auf eure wesentlichen und eigentlichen Aufgaben! Das ist erstens, die Gelder der Sparer sicher und gut anzulegen, und zwei­tens, damit Kredite für die Realwirtschaft zu geben, Kredite für unsere kleinen, mittle­ren und auch größeren – wie auch immer – österreichischen Firmen und Unterneh­mungen. Der erzielte Effekt ist offensichtlich und klar: wirtschaftlicher Aufschwung und die Schaffung von Arbeitsplätzen.

 


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