Mit dem österreichischen Gesetz definieren wir, welche Banken durch die Europäische Zentralbank überwacht werden, nämlich die systemrelevanten, und welche kleineren durch die Oesterreichische Nationalbank und unsere Finanzmarktaufsicht.
Unser Ziel ist eine wirksame österreichische und europäische Finanzmarktaufsicht im Interesse der Sparer und Steuerzahler, damit Banken und Fonds das Geld der Sparer nicht mehr verzocken, damit Steuerzahler nicht mehr für nicht mehr kontrollierbare Bankenrettungsschirme herangezogen werden, damit Geld bereitsteht für Betriebe, die wachsen wollen, und dafür, dass es Arbeit gibt und damit Zukunft. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
15.45
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Köchl. – Bitte.
15.46
Abgeordneter Matthias Köchl (Grüne): Geschätzte Damen! Geschätzte Herren! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher auch vor den Fernsehapparaten und hier im Hohen Haus! Anwesende Teilregierung! (Abg. Rädler: Ein Witzbold!) Vor einem Jahr, am 5. Juli 2013, war das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz hier bereits Thema, und vor einem Jahr hat dann auf Initiative von Kai Jan Krainer und von Kollegen Stummvoll das Parlament einen einstimmigen Beschluss gefasst, die Kriterien für Crowdfunding wieder einmal zu hinterfragen.
Sie wissen, wovon ich rede: 750 000 € waren damals das Thema, was die Prospektpflicht betrifft. Herausgekommen ist eigentlich nur ein sehr, sehr schwacher Kompromiss von aktuell 250 000 €. Über dieser Summe braucht man ein Prospekt. Sie kennen das Thema: Sie haben eine innovative Idee und wollen kleinere Geldbeträge unter vielen Menschen sammeln, und dann kostet die Erstellung des Prospekts unverhältnismäßig viel. Um es in ÖVP-Sprache zu formulieren: Sie wollen eine Kuh um 800 € verkaufen und müssten per Gesetz einen Fotografen um 500 € beauftragen, sonst dürfen Sie die Kuh nicht verkaufen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Wir wollen da die Bürokratie ein bisschen vereinfachen und die Kosten senken. Deswegen habe ich heute einen Entschließungsantrag vorbereitet, der einige Kernpunkte umfasst, um Crowdfunding in diesem Land voranzutreiben. Er liegt Ihnen schriftlich vor.
Crowdfunding soll möglichst unbürokratisch möglich sein, es soll administrativ einfach sein, und es soll einfach auch den zeitlichen Gegebenheiten entsprechen, weil wir uns ja nicht mehr im Jahre 1970 befinden, sondern in ganz anderen Situationen. Man kann heutzutage über das Internet sehr einfach eine unternehmerische Idee publik machen. Es gibt dafür entsprechende Plattformen – Sie kennen das: Kickstarter oder respekt.net in Österreich –, es fehlen aber entsprechende gesetzliche Bedingungen.
Wir Grünen wollen da gerade im Bereich der Energiewende einiges voranbringen, wo man lokale, kommunale Initiativen, auch unter Nachbarn, begünstigt. Es soll einfach sein und nicht zum Beispiel mit einer Prospektpflicht vieles abgewürgt werden. Heini Staudinger möchte ich jetzt gar nicht zitieren; Sie kennen die Beispiele.
Aus unserer Sicht ist im letzten Jahr einfach nichts geschehen. Der Entschließungsantrag, der in die Richtung geht und der Ihnen auch schriftlich vorliegt, fordert jetzt einfach einmal wirkliche Maßnahmen ein, denn ich befürchte, dass hier sonst nichts geschieht. Ich bitte Sie, diese Initiative zu unterstützen. – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der NEOS.)
15.48
Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Köchl erwähnte und in den Kernpunkten erläuterte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
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