Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 121

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Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ruperta Lichtenecker, Werner Kogler, Matthias Köchl, Freundinnen und Freunde

betreffend Crowdfunding Gesetz als attraktiver Rechtsrahmen

eingebracht im Zuge der Debatte über Bericht des Finanzausschusses über die Regie­rungsvorlage 176 d.B.: Bundesgesetz, mit dem das Pensionskassengesetz, das Invest­mentfondsgesetz 2011, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz und das Im­mobilien-Investmentfondsgesetz geändert werden

Begründung

Sowohl Start Ups als auch etablierte Unternehmen bekommen immer schwieriger Kredite bei Banken. Aufgrund dieser Kreditklemme sind daher immer mehr Unterneh­men - vor allem JungunternehmerInnen, Start-Ups und KMUs - auf der Suche nach in­novativen Finanzierungsmöglichkeiten, wie etwa Crowdfunding. Sie wollen unabhängig von Bankkrediten notwendige Investitionen tätigen und damit auch neue Arbeitsplätze schaffen. Energiewendeprojekte haben derzeit auch mit Finanzierungsproblemen zu kämpfen. Um eine klimaverträgliche und sichere Energieversorgung zu unterstützen, setzen immer mehr BürgerInnen den Schritt, direkt in Energiewende-Projekte zu inves­tieren. Im Zuge der Bankenkrise haben aber auch viele BürgerInnen das Vertrauen in traditionelle Veranlagungsprodukte verloren. Sie suchen nach sinnvollen Investitionsal­ternativen jenseits des etablierten Finanz- und Kapitalmarkts. Sie wollen sicher sein, dass ihr Geld in Unternehmen, Energiewendeprojekte und soziale Projekte fließt, die ihren Werten und Vorstellungen entsprechen. Diese Arten der BürgerInnenbeteili­gungsmodelle und Crowdfunding-Initiativen stoßen aber heute in Österreich noch im­mer sehr schnell an die Grenzen der derzeit geltenden Gesetze. Die Regeln sind so zu ändern, dass alternative innovative Finanzierungsformen mit direkter BürgerInnen-be­teiligung jenseits der traditionellen Banken einfach, rechtssicher und kostengünstig möglich werden. Davon würde die Regionalwirtschaft, die Energiewende, soziale Pro­jekte aber auch kreative und junge Start-Ups mit guten Ideen und Österreich insgesamt profitieren. BürgerInnen sind – wenn sie klar und deutlich über das bestehende Risiko der Anlage informiert werden – in der Lage, über die Art der Anlage ihres Geldes selbstbestimmt und eigenverantwortlich zu entscheiden.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen werden auf­gefordert, die Ergebnisse der Prüfung, die sich aus der Entschließung 329/E XXIV. GP (Entschließung des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend Crowdfunding) ergeben, dem Nationalrat in schriftlicher Berichtsform zuzuleiten.

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen werden auch aufgefordert, dem Nationalrat bis 30. September 2014 einen Entwurf für ein Crowd­funding - Gesetz zuzuleiten, der alternative Finanzierungsformen mit direkter BürgerIn­nenbeteiligung unter Berücksichtigung des Anlegerschutzes administrativ einfach, kos­tengünstig und rechtssicher für alle Beteiligten ermöglicht.

 


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