Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ruperta Lichtenecker, Werner Kogler, Matthias Köchl, Freundinnen und Freunde
betreffend Crowdfunding Gesetz als attraktiver Rechtsrahmen
eingebracht im Zuge der Debatte über Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage 176 d.B.: Bundesgesetz, mit dem das Pensionskassengesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz und das Immobilien-Investmentfondsgesetz geändert werden
Begründung
Sowohl Start Ups als auch etablierte Unternehmen bekommen immer schwieriger Kredite bei Banken. Aufgrund dieser Kreditklemme sind daher immer mehr Unternehmen - vor allem JungunternehmerInnen, Start-Ups und KMUs - auf der Suche nach innovativen Finanzierungsmöglichkeiten, wie etwa Crowdfunding. Sie wollen unabhängig von Bankkrediten notwendige Investitionen tätigen und damit auch neue Arbeitsplätze schaffen. Energiewendeprojekte haben derzeit auch mit Finanzierungsproblemen zu kämpfen. Um eine klimaverträgliche und sichere Energieversorgung zu unterstützen, setzen immer mehr BürgerInnen den Schritt, direkt in Energiewende-Projekte zu investieren. Im Zuge der Bankenkrise haben aber auch viele BürgerInnen das Vertrauen in traditionelle Veranlagungsprodukte verloren. Sie suchen nach sinnvollen Investitionsalternativen jenseits des etablierten Finanz- und Kapitalmarkts. Sie wollen sicher sein, dass ihr Geld in Unternehmen, Energiewendeprojekte und soziale Projekte fließt, die ihren Werten und Vorstellungen entsprechen. Diese Arten der BürgerInnenbeteiligungsmodelle und Crowdfunding-Initiativen stoßen aber heute in Österreich noch immer sehr schnell an die Grenzen der derzeit geltenden Gesetze. Die Regeln sind so zu ändern, dass alternative innovative Finanzierungsformen mit direkter BürgerInnen-beteiligung jenseits der traditionellen Banken einfach, rechtssicher und kostengünstig möglich werden. Davon würde die Regionalwirtschaft, die Energiewende, soziale Projekte aber auch kreative und junge Start-Ups mit guten Ideen und Österreich insgesamt profitieren. BürgerInnen sind – wenn sie klar und deutlich über das bestehende Risiko der Anlage informiert werden – in der Lage, über die Art der Anlage ihres Geldes selbstbestimmt und eigenverantwortlich zu entscheiden.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, die Ergebnisse der Prüfung, die sich aus der Entschließung 329/E XXIV. GP (Entschließung des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend Crowdfunding) ergeben, dem Nationalrat in schriftlicher Berichtsform zuzuleiten.
Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen werden auch aufgefordert, dem Nationalrat bis 30. September 2014 einen Entwurf für ein Crowdfunding - Gesetz zuzuleiten, der alternative Finanzierungsformen mit direkter BürgerInnenbeteiligung unter Berücksichtigung des Anlegerschutzes administrativ einfach, kostengünstig und rechtssicher für alle Beteiligten ermöglicht.
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