Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 122

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Dieser Entwurf für ein Crowdfunding-Gesetz soll insbesondere bewirken, dass

es auch für BürgerInnen möglich ist, sich administrativ einfach, kostengünstig und rechtssicher finanziell bei innovativen oder sozialen Projekten, Energiewendeprojekten und Unternehmen der Region zu engagieren.

die Realisierung von Energiewendeprojekten in Gemeinden mit direkter Beteiligung der BürgerInnen administrativ einfach und billig möglich wird.

sich gemeinnützige Organisationen, die geprüft und vertrauenswürdig sind, direkt Geld bei BürgerInnen zur Realisierung ihrer Projekte ausleihen können.

Genossenschaften und Revisionsverbände auch administrativ einfach und kosten­günstig gegründet werden können und von denselben Vorteilen wie bereits bestehende Genossenschaften profitieren können.

Unternehmen in der Region einfacher Geld direkt bei BürgerInnen ausborgen können, wenn sie auf der anderen Seite fundierte Informationen über die finanzielle Situation des Unternehmens bereitstellen (geprüfter Jahresbericht/ prospektähnliches Dokument bis 3 Millionen Euro Emissionsvolumen und erst ab 3 Millionen Euro Prospektpflicht) und über ihre weiteren Pläne in regelmäßigen Abständen verbindlich informieren und die Zeichnung pro Person zB auf 20.000 Euro pro Person beschränkt ist.

Österreich attraktiv für crowdfunding – Plattformen zur Finanzierung von innovativen Start Ups wird – sodass echte Schwarmfinanzierungen z.B. mit öffentlichen Angeboten und einer Einlagenhöhe pro Person von 1.000 Euro administrativ einfach ermöglicht werden und so brachliegendes Kapital in kreative Ideen fließen kann.

das Angebot und der öffentliche Vertrieb aller alternativen (Mikro)-Finanzierungsformen nur direkt durch den Schuldner/Emittenten erlaubt ist.“

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Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kirchgatterer. – Bitte.

 


15.48.53

Abgeordneter Franz Kirchgatterer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Die Finanzkrise 2008 hat Europa hart getroffen. Ich war in dieser Zeit in vielen Betrieben unterschiedlicher Bran­chen und habe auch mit vielen Kolleginnen und Kollegen, auch aus der Betriebslei­tung, gesprochen. Österreich ist besser durch die Krise gekommen als alle anderen Staaten in Europa, dank der guten Wirtschaftspolitik der österreichischen Bundesregie­rung, die Arbeitslosigkeit nicht in Kauf genommen hat, sondern die Bekämpfung der Ar­beitslosigkeit als oberstes Ziel ihrer Arbeit gesehen hat und sieht.

Die mit den Sozialpartnern verhandelte Kurzarbeitsregelung mit der finanziellen Unter­stützung der Bundesregierung, um Kündigungen zu vermeiden, sodass es keine Spi­rale nach unten gibt, sowie die Ausbildungsgarantie für junge Menschen, um dem Be­rufsnachwuchs Chancen zu geben, sind nur zwei Maßnahmen, um hier Beispiele zu geben.

Die EU-Richtlinie, die wir heute durch diesen Beschluss umsetzen wollen, ist ein wei­terer wichtiger Schritt, um die Lehren aus der Finanzkrise zu ziehen.

Im Herbst dieses Jahres werden dann alle EU-Länder ein gleich hohes Niveau bei der Beaufsichtigung der Banken haben, es werden gleich hohe Eigenmittel der Banken notwendig sein, und es wird EU-weit eine gleich hohe Einlagensicherung gelten. Die Lehren aus der Krise: klare und gleiche Regeln auf dem Finanzmarkt in der Europäi­schen Union. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.50

 


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